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Vertretung in Deutschland
Presseartikel23. März 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 5 Min

Gasmarkt: EU-Kommission legt Vorschläge für Versorgungssicherheit vor

European flag in front of the Berlaymont building, headquarter of the EC.

Die EU-Kommission will Probleme auf dem Gasmarkt angehen und die Versorgung mit Gas für den nächsten Winter bei angemessenen Preisen gewährleisten. Dazu hat sie heute (Mittwoch) einen Gesetzgebungsvorschlag vorgelegt, mit dem die Betreiber von Gasspeichern verpflichtet werden sollen, ihre Speicher bis zum kommenden Winter zu mindestens 80 Prozent zu füllen. Ferner hat sie wegen anhaltend hoher Energiepreise eine Mitteilung angenommen, in der Optionen für Markteingriffe auf europäischer und nationaler Ebene dargelegt und deren Vor- und Nachteile bewertet werden. „Die weltweiten und europäischen Energiemärkte durchlaufen turbulente Zeiten, insbesondere seit der russischen Invasion der Ukraine. Europa muss rasch handeln, um unsere Energieversorgung für den nächsten Winter sicherzustellen und Bürger und Unternehmen bei den hohen Energierechnungen zu entlasten. Die heutigen Vorschläge bringen uns in dieser Hinsicht weiter voran“, sagte die Energiekommissarin Kadri Simson.

Partnerschaften der EU mit Drittländern zur gemeinsamen Beschaffung von Gas und Wasserstoff können die Versorgung krisenfester machen und preissenkend wirken. Die Kommission ist bereit, eine Taskforce für gemeinsame Gaskäufe auf EU-Ebene einzurichten. Durch Bündelung der Nachfrage würde die Taskforce die internationalen Kontakte der EU zu den Lieferanten erleichtern und stärken, um vor dem nächsten Winter die Einfuhr von Gas zu günstigen Preisen zu sichern. Die Taskforce würde von Vertretern der Mitgliedstaaten in einem Lenkungsausschuss unterstützt. Ein von der Kommission geleitetes gemeinsames Verhandlungsteam würde Gespräche mit den Gaslieferanten führen und auch den Weg für künftige Energiepartnerschaften mit wichtigen Lieferanten ebnen, die nicht nur Gas, sondern auch Wasserstoff betreffen. Es würde sich an den Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie orientieren, bei der EU-weites Handeln von entscheidender Bedeutung war, um eine ausreichende Versorgung mit Impfstoffen für alle zu gewährleisten. 

Ein Legislativvorschlag zur Sicherung der Gasbevorratung für den Winter

Die Kommission hat ihre Arbeit seit dem Gipfel von Versailles beschleunigt und heute auch einen Legislativvorschlag vorgelegt, mit dem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass ihre unterirdischen Gasspeicher bis zum 1. November 2022 zu mindestens 80 Prozent und in den folgenden Jahren zu 90 Prozent der Kapazität mit gefüllt sein werden. Dabei werden für Februar bis Oktober Zwischenziele angegeben. Die Betreiber von Speicherstätten sollten den nationalen Behörden die Füllstände melden. Die Mitgliedstaaten sollten die Füllstände monatlich kontrollieren und der Kommission Bericht erstatten.

Gasspeicher sind für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit von entscheidender Bedeutung. Durch eine neue obligatorische Zertifizierung aller Speicherbetreiber werden potenzielle Risiken durch äußere Einflussnahme auf kritische Speicherinfrastruktur vermieden. Das bedeutet, dass nicht zertifizierte Betreiber auf das Eigentum an oder die Kontrolle über Gasspeicheranlagen in der EU verzichten müssen. Außerdem darf der Betrieb einer Gasspeicheranlage nur mit Genehmigung der nationalen Regulierungsbehörde eingestellt werden. Als Anreiz für die Wiederbefüllung der Gasspeicher in der EU schlägt die Kommission einen Preisnachlass von 100 Prozent auf kapazitätsbasierte Fernleitungsentgelte am Ein- und Ausspeisepunkt von Speicheranlagen vor.

Dringlichkeitsmaßnahmen zu Energiepreisen und Gasspeicherung 

Die Kommission hat seit dem letzten Sommer Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen der hohen Energiepreise auf Haushalte und Unternehmen abzufedern. Vor zwei Wochen hatte Präsidentin von der Leyen angekündigt, bis Ende des Monats konkrete, kurzfristige Optionen für Sondermaßnahmen gegen die Folgen hoher Gaspreise für den Strommarkt vorzulegen. Die Kommission hat heute mit Blick auf die Tagung des Europäischen Rates in dieser Woche eine Mitteilung vorgelegt, in der diese Optionen dargelegt werden.

Von den Mitgliedstaaten wurden mehrere Optionen für Sofortmaßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen der hohen Strompreise vorgeschlagen. Alle Optionen sind jedoch auch mit Kosten und Nachteilen verbunden. Die Optionen für kurzfristige Eingriffe in die Strompreisbildung lassen sich grob in zwei Kategorien einteilen:

In ihrer Mitteilung hält die Kommission fest, dass es angesichts der unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten in Bezug auf ihren Energiemix, die Marktgestaltung und das Verbundniveau keine einfache Antwort auf die hohen Strompreise gibt. Die Kommission legt die Vor- und Nachteile verschiedener Ansätze für die weitere Prüfung durch die europäischen Staats- und Regierungschefs dar und ist bereit, ihre Arbeit entsprechend fortzusetzen. Mit vielen der vorgeschlagenen Optionen werden die Symptome angegangen, aber die Kommission weist darauf hin, dass auch die wahre Ursache für die derzeit hohen Strompreise in den Griff bekommen werden muss. Dazu bedarf es gemeinsamer europäischer Maßnahmen auf dem Gasmarkt.

Sie wird im Mai ihren detaillierten REPowerEU-Plan vorlegen und Optionen zur Optimierung der Gestaltung des Strommarkts prüfen und ist bereit, einen EU-Energiesparplan vorzuschlagen. Ferner könnte sie den Mitgliedstaaten Orientierungshilfen an die Hand geben, wie gezielte länderspezifische Ausnahmeregelungen im Rahmen der Energiebesteuerungsrichtlinie optimal genutzt werden können.

Hintergrund

Das „Energiepreis-Instrumentarium“ der Kommission vom Oktober hat den Mitgliedstaaten dabei geholfen, die Auswirkungen hoher Preise auf schutzbedürftige Verbraucherinnen und Verbraucher abzufedern, und bildet weiterhin einen wichtigen Rahmen für nationale Maßnahmen. Am 8. März hat die Kommission den Mitgliedstaaten zusätzliche Leitlinien präsentiert, durch die bestätigt wird, dass Preisregulierungen in Ausnahmefällen möglich sind. Zudem wird wurde dargelegt, wie die Mitgliedstaaten Einnahmen aus den hohen Gewinnen des Energiesektors und aus dem Emissionshandel an die Verbraucher umverteilen können. Heute wurde auch ein neuer befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen angenommen, mit dem Unternehmen, die direkt oder indirekt von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine betroffen sind, in Form begrenzter direkter Zuschüsse, Liquiditätshilfen und Beihilfen zur Deckung höherer Gas- und Stromkosten unterstützt werden können.

Die Führungsspitzen der EU waren in Versailles (10./11. März 2022) übereingekommen, die Abhängigkeit der EU von Gas-, Öl- und Kohleeinfuhren aus Russland so bald wie möglich zu beenden. Sie haben die Kommission ersucht, bis Ende März einen Plan zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und erschwinglicher Energiepreise in der nächsten Wintersaison vorzulegen. Parallel dazu haben sie angekündigt, sich auf der Grundlage der Mitteilung der Kommission vom 8. März 2022 vordringlich mit den Folgen der gestiegenen Energiepreise für unsere Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen, insbesondere für schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen und KMU, zu befassen und über konkrete Optionen für die Bewältigung dieser Folgen zu beraten, auch auf der nächsten Tagung des Europäischen Rates am 24./25. März 2022.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Mitteilung über Versorgungssicherheit und erschwingliche Energiepreise

Anhang der Mitteilung über Versorgungssicherheit und erschwingliche Energiepreise

Vorschlag für eine Gasspeicher-Verordnung

Anhang des Vorschlags für eine Gasspeicher-Verordnung

Fragen und Antworten zur Gasbevorratung

Fakten zur Gasbevorratung

Website zum europäischen Grünen Deal

Website zur Unterstützung der EU für die Ukraine

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
23. März 2022
Autor
Vertretung in Deutschland