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Vertretung in Deutschland
Presseartikel2. März 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Gesetz über digitale Dienste (DSA): EU-Kommission legt Vorschlag zu Aufsichtsgebühren für große Plattformen vor

Dargestellt ist ein Piktogram auf einem lila Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis. Innerhalb des Kreises ist eine Person dargestellt, die beinahe den gesamten Kreis einnimmt. Den Kopf der Person umgibt eine Art Hülle/ Halbkreis, von diesem Halbkreis geht links ein Verbindung zu einer Weltkugel ab. Rechts verbindet sich dieser Halbkreis durch mehrere Linien mit einer Darstellung eines Datenstroms.

Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) schafft eine noch nie dagewesene öffentliche Aufsicht über Online-Plattformen in der Europäischen Union. Dieses neue Gesetz ermächtigt die EU-Kommission, von sehr großen Anbietern, die ihrer Aufsicht unterliegen, eine Gebühr zu verlangen. Die Methodik und die Verfahren, wie diese Gebühren berechnet und erhoben werden sollen, hat sie in einer delegierten Verordnung vorgelegt. Die Gebühr wird voraussichtlich im Herbst 2023 zum ersten Mal erhoben.

Die delegierte Verordnung soll den Diensteanbietern, die im Rahmen des DSA als sehr große Online-Plattformen (Very Large Online Platforms, VLOPs) oder sehr große Online-Suchmaschinen (Very Large Online Search Engines, VLOSEs) bezeichnet werden, Rechtssicherheit bieten.

Die heutige Entscheidung folgt auf eine öffentliche Konsultation, die zwischen dem 22. Dezember 2022 und dem 19. Januar 2023 stattfand. Wenn das Europäische Parlament und der Rat der EU innerhalb von drei Monaten keine Einwände erheben, wird die delegierte Verordnung in Kraft treten.

Der Vorschlag der Kommission enthält weitere Einzelheiten zur Berechnung der geschätzten Gesamtkosten und zur Festlegung der einzelnen Gebühren und legt das Verfahren für die Gesamtobergrenze fest.

Der DSA ist am 16. November 2022 in Kraft getreten. Die Verpflichtungen für Diensteanbieter, die als VLOP oder VLOSE benannt wurden, werden vier Monate nach ihrer Benennung auf der Grundlage von Nutzerzahlen, die bis zum 17. Februar 2023 veröffentlicht werden mussten, anwendbar.

Weitere Informationen:

Daily News vom 2. März 2023

Delegierte Verordnung

Website zum DSA

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
2. März 2023
Autor
Vertretung in Deutschland