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Vertretung in Deutschland

EU-Kommission zum Tierschutz

Die EU-Kommission verurteilt Tierquälerei und fordert die zuständigen Behörden aller Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Tierschutzvorschriften eingehalten werden. Für alle Hunde – auch für diejenigen ohne Zuhause.

Die Kommission lehnt jeglichen Verstoß gegen den Tierschutz ab und kritisiert ihn. Wir haben uns zu diesem Punkt deutlich geäußert und diskutieren das Thema regelmäßig mit den Mitgliedstaaten.
 

Zuständigkeit der Mitgliedstaaten

Die Verwaltung und die Politik zur Kontrolle der Populationen streunender Hunde und Katzen fallen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Dies steht im Einklang mit den Grundsätzen der Weltorganisation für Tiergesundheit und dem Subsidiaritätsprinzip. 

Zwar gibt es keine spezifischen EU-Vorschriften zu diesem Thema, doch liegt es in der Verantwortung Rumäniens, dafür zu sorgen, dass die Kontrolle der Populationen streunender Tiere im Einklang mit Artikel 13 AEUV erfolgt.

Keine EU-Finanzierung

Wir haben in Zusammenarbeit mit den rumänischen Behörden mehrfach Untersuchungen zu diesem Thema durchgeführt. Um es klar zu sagen: Solche Maßnahmen kommen für eine EU-Finanzierung nicht in Frage. 

Wir haben auch keine Hinweise darauf gefunden, dass Projekte finanziert wurden, die mit der Tötung streunender Hunde im Zusammenhang stehen. 

Wir haben dies durch Programmüberwachung, Audits und Kontrollen überprüft.

Angesichts der jüngsten Vorwürfe haben wir die rumänischen Behörden erneut offiziell aufgefordert, zusätzliche Kontrollen durchzuführen, um diese Aussage zu bestätigen. 

Bislang haben wir keine Hinweise darauf gefunden, dass EU-Mittel zur Finanzierung der Tötung streunender Hunde verwendet wurden. Jeder, der in diesem Zusammenhang über relevante Beweise oder Informationen verfügt, wird gebeten, diese der Kommission mitzuteilen, damit sie geprüft und gegebenenfalls weiterverfolgt werden können. Die Kontaktdaten finden Sie hier: Contact - European Commission

Neue Vorschriften zum Schutz von Hunden und Katzen in Tierheimen

Während die Kontrolle der Population streunender Tiere in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, hat die Kommission vor zwei Jahren neue Vorschriften zum Schutz von Hunden und Katzen vorgeschlagen, in denen Anforderungen an Tierheime festgelegt sind, in denen ehemals streunende Hunde und Katzen untergebracht sind.

Eine Einigung zwischen dem Parlament und den Mitgliedstaaten über den Vorschlag wurde erzielt, wodurch die Behandlung von Hunden und Katzen bei der Zucht, dem Verkauf oder der Adoption in der EU erheblich verbessert wird. 

Die neuen Vorschriften könnten dazu beitragen, das Aussetzen von Hunden und Katzen, das eine häufige Ursache für streunende Tiere ist, zu verringern. Sie sehen unter anderem Folgendes vor:

  • obligatorische Kennzeichnung und Registrierung aller Hunde und Katzen, auch durch Tierhalter
  • Einführung eines EU-weiten Systems zur verbesserter Rückverfolgbarkeit für Hunde und Katzen auf der Grundlage bestehender nationaler Systeme
  • Verbot des Aussetzens durch Tierhalter
  • Vorschriften zur verantwortungsvollen Tierhaltung


Weitere Informationen

Vorschlag der EU-Kommission zum Tierschutz

Neue Verordnung - Stand der Gesetzgebung mit allen Dokumenten

Factsheet

Teilweise Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) mit dem Titel „EU-Initiative zum Schutz von streunenden Hunden, streunenden Katzen und Tieren in Tierheimen in EU-/Nicht-EU-Ländern” mit Informationen zu den Zuständigkeiten

Beschluss zur teilweisen Registrierung der Bürgerinitiative

Antwort von EU-Kommissar Oliver Varhelyi auf die Frage von EU-Parlamentariern zu streunenden Tieren und den Verdacht, dass in Rumänien EU-Gelder in großem Umfang missbräuchlich verwendet werden könnten. 

 

Kontakt

Kontakt für Informationen, Hinweis und Beschwerden: Contact - European Commission