Die EU-Terminvorschau ist ein Service der Vertretungen der EU-Kommission in Deutschland für Journalistinnen und Journalisten. Sie kündigt vor allem Termine der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofes mit besonderer Bedeutung für Deutschland an.
Bitte beachten Sie: Die nächste Ausgabe der Terminvorschau erscheint am Freitag, 28. August. Das Presseteam der Berliner Kommissionsvertretung wünscht Ihnen bis dahin einen guten Sommer!
Freitag, 31. Juli
EU-weit: Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur
Am 31. Juli endet die Umsetzungsfrist der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren in nationales Recht. Sie soll Verbraucherinnen und Verbraucher dazu ermutigen, Produkte länger zu nutzen und reparieren zu lassen, statt sie vorzeitig zu entsorgen. Hersteller bestimmter Produkte müssen Reparaturen künftig zu angemessenen Preisen und innerhalb einer angemessenen Frist anbieten, dürfen Reparaturen nicht durch Software oder Hardware erschweren und müssen Ersatzteile bereitstellen. Eine neue EU-Onlineplattform soll zudem die Suche nach Reparaturbetrieben erleichtern. Weitere Informationen hier.
Sonntag, 2. August
EU-weit: Anwendung des europäischen KI-Gesetzes
Ab dem 2. August gilt die Verordnung (EU) 2024/1689 über Künstliche Intelligenz (KI-Gesetz) in allen EU-Mitgliedstaaten. Das KI-Gesetz verfolgt einen risikobasierten Ansatz und legt je nach Risikostufe unterschiedliche Anforderungen für KI-Systeme fest, um Innovation zu fördern und zugleich Grundrechte, Sicherheit und Transparenz zu schützen. Einige Vorschriften galten bereits vor dem 2. August 2026, andere Pflichten gelten erst ab 2027. Weitere Informationen hier.
8. August
EU-weit: Anwendung der EU-Vorschriften zur Erstellung eines Verzeichnisses antimikrobieller Arzneimittel
Ab dem 8. August gilt die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1973 zur Erstellung eines Verzeichnisses antimikrobieller Arzneimittel, die nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen angewendet werden dürfen. Ziel ist es, die Entstehung antimikrobieller Resistenzen einzudämmen und damit die Wirksamkeit lebenswichtiger Antibiotika für die Behandlung von Menschen zu erhalten. Weitere Informationen hier.
12. August
EU-weit: Anwendung der EU-Vorschriften zu Verpackungen und Verpackungsabfällen
Ab dem 12. August gilt die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie erfasst alle Verpackungen und Verpackungsabfälle unabhängig von Material und Herkunft, legt Anforderungen an Herstellung und Zusammensetzung fest, führt Wiederverwendungsziele ein und begrenzt bestimmte Einwegverpackungen. Verpackungen sollen künftig so gestaltet sein, dass möglichst wenige schädliche Stoffe enthalten sind und Gesundheit und Umwelt besser geschützt werden. Weitere Informationen hier und hier.