Die EU-Mitgliedstaaten haben den Vorschlag der Europäischen Kommission gebilligt, mit 15 Millionen Euro aus der Agrarreserve Landwirtinnen und Landwirte in Tschechien, Slowenien und Deutschland zu unterstützen. So sollen Folgen von widrigen Witterungsverhältnissen und einem kürzlichen Ausbruch von Tierseuchen abgefedert werden.
Knapp 5 Millionen Euro für Betriebe in Deutschland
Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass 7,4 Millionen Euro nach Tschechien gehen, 4,8 Millionen Euro nach Deutschland und 2,9 Millionen Euro nach Slowenien:
- Im September 2024 kam es in Tschechien zu sintflutartigen Niederschlägen, starken Winden und Überschwemmungen. Das hat sich auf die Produktion von Ackerkulturen sowie Obst und Gemüse ausgewirkt.
- Am 10. Januar 2025 bestätigte und meldete Deutschland einen Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Bundesland Brandenburg. In ganz Brandenburg wurde ein allgemeines Verbringungsverbot für bestimmte Tierarten eingeführt. Diese Sofortmaßnahmen waren notwendig, hatten aber auch erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf die benachbarten Viehzüchter. Marktteilnehmer in der Region erlitten Einkommensverluste aufgrund nicht gelieferter Rohmilch und eines geringeren Handelswerts von Schweinen, die nicht durch andere bestehende EU-Ausgleichsmechanismen abgedeckt sind.
- In Slowenien wirkte sich der Frühjahrsfrost in der zweiten Aprilhälfte 2024 auf die Erzeugung von bestimmtem Obst und Gemüse sowie von Rebflächen aus.
Ergänzung mit nationalen Mitteln
Eine Unterstützung im Zusammenhang mit widrigen Wetterereignissen kann um bis zu 200 Prozent mit nationalen Mitteln ergänzt werden. Die Unterstützung von Betriebsinhabern, die im Zusammenhang mit einem Tierseuchenausbruch Marktverluste erleiden, wird von dem betreffenden Mitgliedstaat kofinanziert. Die nationalen Behörden müssen die Beihilfe bis zum 31. Dezember 2025 in Tschechien und Slowenien und bis zum 30. November 2025 in Deutschland an die Landwirte verteilen, um sicherzustellen, dass die Landwirte die Endempfänger sind.
Nächste Schritte
Nach der Genehmigung durch die Mitgliedstaaten wird die Kommission ihren Vorschlag annehmen. Er wird dann im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft, damit die drei betroffenen Mitgliedstaaten es unverzüglich umsetzen können.
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- Datum der Veröffentlichung
- 23. Mai 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland