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Vertretung in Deutschland

Austausch von Batterien: EU-Kommission nimmt Produkte von EU-Anforderungen aus

  • Pressemitteilung
  • 14. Juli 2026
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Smartwatches und Fitness-Tracker, elektrisches Spielzeug sowie weitere Produkte sollen von EU-Anforderungen für den Austausch von Gerätebatterien ausgenommen werden. Die neuen Vorschriften hat die Europäische Kommission in einem delegierten Rechtsakt beschlossen. Sie betreffen insgesamt sechs neue Produktkategorien.

Außerdem hat die Kommission die bestehenden Leitlinien zur Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien aktualisiert. Diese geben den Produktherstellern Anleitungen zur Anwendung der neuen Ausnahmeregelungen.

Das Europäische Parlament und der Rat haben zwei Monate Zeit, Widerspruch einzulegen. Erheben sie keine Einwände, tritt der Rechtsakt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

Verbraucher sollen Batterien grundsätzlich selbst austauschen können – Ausnahmen bei Sicherheitsrisiken

Gemäß der Batterieverordnung müssen Gerätebatterien in Produkten, die in der EU verkauft werden, für Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich austauschbar sein. Ausnahmen sind gerechtfertigt, wenn das Öffnen eines Geräts Sicherheitsrisiken mit sich bringen könnte oder wenn technische Grenzen einen Zugang durch den Verbraucher unrealistisch machen. Ausnahmen gelten bereits, hauptsächlich aus Sicherheitsgründen, beispielsweise für Medizinprodukte oder elektrische Zahnbürsten. Bei diesen Produkten sowie bei den nun in die bestehende Liste aufgenommenen Produkten müssen die Batterien lediglich von unabhängigen Fachkräften – nicht jedoch von den Verbrauchern selbst – entnommen und ausgetauscht werden können.

Weitere Informationen

Die vollständige Pressemitteilung 

Delegierter Rechtsakt

Batterie-Verordnung

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Bitte beachten Sie: Bei der Übersetzung von Pressemitteilungen aus der Originalfassung kommt auch Maschinenübersetzung zum Einsatz. Die Versionen in der Originalsprache finden Sie immer hier.

Datum der Veröffentlichung
14. Juli 2026
Autor
Vertretung in Deutschland