Laut dem veröffentlichten Anzeiger für staatliche Beihilfen 2025 der Europäischen Kommission entfielen 90 Prozent der von den EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2024 gewährten staatlichen Beihilfen auf die Förderung von EU-Prioritäten. Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel sagte: „Im Jahr 2024 bildeten Umweltschutz und Energieeinsparungen sowie Forschung und Entwicklung wie im Vorjahr Schwerpunkte bei den Ausgaben für staatliche Beihilfen. Dies zeigt, dass die Mitgliedstaaten die Energiewende weiterhin unterstützen, um sicherzustellen, dass die Vorteile der Dekarbonisierung und der digitalen Innovation Haushalte und Unternehmen in ganz Europa erreichen.“
Gesamtausgaben zurückgegangen
Die Gesamtausgaben gingen von 203,35 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf 168,23 Milliarden Euro im Jahr 2024 zurück, wobei mehr Mittel für die wichtigsten Prioritäten der EU wie Umweltschutz und Energie, Forschung, Entwicklung und Innovation sowie regionale Entwicklung bereitgestellt wurden. Gleichzeitig ließen die Mitgliedstaaten die krisenbedingten Beihilfehilfemaßnahmen im Zusammenhang mit der Invasion der Ukraine durch Russland und der COVID-19-Pandemie weiter auslaufen.
Erkenntnisse aus dem Bericht
Aus dem Anzeiger für staatliche Beihilfen, der sich auf die Berichte der Mitgliedstaaten stützt, geht in Bezug auf die im Jahr 2024 gewährten Beihilfen Folgendes hervor:
- Umweltschutz und Energieeinsparungen sind nach wie vor die wichtigsten Ziele im Beihilfebereich, denn auf sie entfallen 68,82 Milliarden Euro bzw. 45 Prozent der Gesamtbeihilfen für Prioritäten der EU.
- Im Zuge einer strategischen Verlagerung des Schwerpunkts hin zur Nachhaltigkeit konzentrierten sich die Mitgliedstaaten verstärkt auf Energiebeihilfen. Von den insgesamt für Umweltschutz und Energieeinsparungen gewährten Beihilfen entfielen staatliche Beihilfen in Höhe von insgesamt 30,45 Milliarden Euro auf Dekarbonisierungsbemühungen. Die Beihilfen für Energieerzeugung und Modernisierung der Infrastruktur beliefen sich 2024 auf 27,31 Milliarden Euro.
- Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten im Rahmen des Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels 3,84 Milliarden Euro bereitgestellt, um den Übergang von krisenbedingten Sofortmaßnahmen zu nachhaltigen Investitionen zur Beschleunigung des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu unterstützen, wobei der Schwerpunkt auf dem Ausbau erneuerbarer Energien, der Dekarbonisierung der Industrie und Investitionen in strategisch wichtigen Wirtschaftszweigen lag. Zwei neue Projekte für Halbleiterfertigungsanlagen erhielten staatliche Beihilfen, wobei im Jahr 2023 223,87 Millionen Euro und im Jahr 2024 352,85 Millionen Euro ausgezahlt wurden.
- Im Jahr 2024 betrugen die staatlichen Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation insgesamt 14,16 Milliarden Euro, während die Mitgliedstaaten für die regionale Entwicklung Beihilfen in Höhe von 13,42 Milliarden Euro gewährten. Die Ausgaben für wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) beliefen sich 2024 auf 2,62 Milliarden Euro.
- Staatliche Beihilfen leisteten auch einen Beitrag von 4,59 Milliarden Euro zum Breitbandausbau, wodurch das digitale Wachstum in der EU gefördert wird.
- Die Beihilfen für Land- und Forstwirtschaft und ländliche Gebiete betrugen 10,43 Milliarden Euro, während Fischerei und Aquakultur im Jahr 2024 Beihilfen in Höhe von 212,87 Millionen Euro erhielten.
- 69 Prozent aller laufenden staatlichen Beihilfemaßnahmen fielen unter die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), was eine anhaltende Präferenz für Gruppenfreistellungen widerspiegelt. Zusammen mit den unter die Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft und die Gruppenfreistellungsverordnung für den Fischereisektor fallenden Maßnahmen machten sie insgesamt 87 Prozent aller laufenden staatlichen Beihilfemaßnahmen und 93 Prozent der neuen Maßnahmen aus. Da sie sich auf kleinere Beihilfemaßnahmen konzentrierten, stellten sie jedoch nur 36 Prozent der Gesamtausgaben dar.
- Staatliche Beihilfen leisteten auch einen Beitrag von 4,59 Milliarden Euro zum Breitbandausbau, wodurch das digitale Wachstum in der EU gefördert wird.
- Die Gesamtausgaben für Krisenbeihilfen gingen erheblich zurück, und zwar auf 16,33 Milliarden Euro, was einem Rückgang um 67 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht, wobei die Beihilfen hauptsächlich auf die Bewältigung der Auswirkungen der Invasion der Ukraine durch Russland ausgerichtet waren.
Hintergrund
Nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission muss die Europäische Kommission jedes Jahr einen Beihilfenanzeiger veröffentlichen, der auf den von den Mitgliedstaaten übermittelten Aufstellungen über ihre einschlägigen Ausgaben basiert. Der Beihilfenanzeiger ist das Benchmarking-Instrument der Kommission für staatliche Beihilfen. Er wurde im Juli 2001 von der Kommission eingeführt, um eine transparente und öffentlich zugängliche Informationsquelle über die allgemeine Lage hinsichtlich der staatlichen Beihilfen in den Mitgliedstaaten und über die Tätigkeiten der Kommission im Bereich der Beihilfenkontrolle bereitzustellen.
Weitere Informationen
Die von der Kommission erhobenen Daten über die Ausgaben für staatliche Beihilfen sind auch auf der Website der GD Wettbewerb abrufbar. Weitere Informationen zum Beihilfenanzeiger einschließlich früherer Ausgaben finden Sie hier.
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- Datum der Veröffentlichung
- 15. Januar 2026
- Autor
- Vertretung in Deutschland