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Vertretung in Deutschland

Beihilfevorschriften für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Ihre Meinung ist gefragt

  • Pressemitteilung
  • 15. Oktober 2025
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Wie bewerten Bürgerinnen und Bürger, Experten und Interessenträger die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Europa? Zu dieser Frage hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation sowie eine Expertenkonsultation eingeleitet. Konkret bezieht sich die Aufforderung zur Stellungnahme auf die Bewertung der Rundfunkmitteilung von 2009. In dieser Mitteilung werden die Regeln für staatliche Beihilfen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk festgelegt. Die Frist für Rückmeldungen endet am 14. Januar 2026.

Exekutiv-Präsidentin Teresa Ribera erklärte: „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten spielen eine wichtige Rolle für die Information und Vernetzung der Bürger. Die Regeln, nach denen Rundfunkanstalten staatliche Mittel erhalten können, wurden 2009 festgelegt. Seitdem hat sich jedoch viel verändert - von neuen Technologien über neue Arten des Fernsehens bis hin zu neuen Akteuren in diesem Sektor. Wir wollen verstehen, ob diese Regeln auch heute noch sinnvoll sind und für alle gerecht funktionieren. Deshalb laden wir Behörden, Unternehmen und Bürger dazu ein, ihre Meinung zu äußern und uns dabei zu helfen, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Europa zu bewerten.

Erfahrungen mit Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Ziel der Initiative ist es, Meinungen und Erfahrungen von Interessenvertretern darüber zu einzuholen, wie die Rundfunkmitteilung seit ihrer letzten Überarbeitung im Jahr 2009 funktioniert hat und ob sie weiterhin ihre Ziele erreicht. Darüber hinaus möchte die Kommission herausfinden, welche Herausforderungen die Beteiligten bei der Anwendung oder Auslegung der Vorschriften möglicherweise hatten.

Nächste Schritte

Nach Abschluss der Konsultation wird die Kommission die Antworten auswerten und eine Zusammenfassung auf dem Portal „Have Your Say“ veröffentlichen. Außerdem wird die Kommission die Beiträge in der Sprache veröffentlichen, in der sie eingereicht wurden.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Konsultation und der internen Analyse wird die Kommission ein Arbeitspapier veröffentlichen, in dem die wichtigsten Ergebnisse der Bewertung zusammengefasst werden.

Hintergrund

Mit der Rundfunkmitteilung wird der rechtliche Rahmen für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die öffentliche Hand festgelegt. Damit die Vorschriften über staatliche Beihilfen eingehalten werden, muss die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks transparent und verhältnismäßig erfolgen und wirksamen Aufsichtsmechanismen unterliegen. Die Rundfunkmitteilung wurde zuletzt 2009 überarbeitet. Sie enthält keine feste Überprüfungsklausel und keinen Termin, an dem sie ausläuft. Seit ihrer letzten Überarbeitung wurde die Mitteilung noch nicht bewertet.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Öffentliche Konsultation

Expertenkonsultation

Rundfunkmitteilung von 2009

EU-Portal „Have Your Say“

Pressekontakt: Martha [dot] SCHILLMOLLERatec [dot] europa [dot] eu (Martha Schillmöller), Tel.: +49 30 2280-2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Bitte beachten Sie: Bei der Übersetzung von Pressemitteilungen aus der Originalfassung kommt auch Maschinenübersetzung zum Einsatz. Die Versionen in der Originalsprache finden Sie immer hier.

Datum der Veröffentlichung
15. Oktober 2025
Autor
Vertretung in Deutschland