Ab Juli 2026 wird in der EU ein Zollsatz von 3 Euro pro Sendung auf E-Commerce-Pakete mit einem Wert von weniger als 150 Euro eingeführt. Darauf haben sich die EU-Mitgliedstaaten geeinigt. Maroš Šefčovič, EU-Kommissar für Handel und wirtschaftliche Sicherheit sowie interinstitutionelle Beziehungen und Transparenz, begrüßte die Entscheidung: „Mit dem rasanten Wachstum des elektronischen Handels verändert sich die Welt schnell – und wir brauchen die richtigen Instrumente, um Schritt zu halten. Deshalb ist die Entscheidung über Zölle für kleine Pakete, die in die EU eingeführt werden, so wichtig, um im heutigen Zeitalter des E-Commerce einen fairen Wettbewerb an unseren Grenzen zu gewährleisten.“
Kurzfristiger Schutz der EU-Unternehmen vor dem E-Commerce-Boom
Angesichts des raschen Anstiegs der Einfuhren von Waren im elektronischen Handel in die EU haben die Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsam die Notwendigkeit einer dringenden Lösung anerkannt. Sie soll die Lücke bis zur Einrichtung der EU-Zolldatenplattform im Jahr 2028 im Rahmen der EU-Zollreform schließen. Der vorübergehende Zollsatz von 3 Euro je Sendung gilt für Pakete, die direkt aus Drittländern an Verbraucherinnen und Verbraucher versandt werden.
Reform der EU-Zollreform als dauerhafte Lösung
Diese Maßnahme ist unabhängig von den laufenden Verhandlungen über eine EU-Bearbeitungsgebühr für E-Commerce-Pakete. Während die Zollabgaben einen Wettbewerbsvorteil beseitigen, den die E-Commerce-Betreiber derzeit genießen, soll die Bearbeitungsgebühr die steigenden Kosten ausgleichen, die den Zollbehörden durch die Überwachung des sehr umfangreichen Paketverkehrs entstehen.
Kommissar Šefčovič betonte: „Unsere Bemühungen zur Modernisierung der Art und Weise, wie wir den Handel an unseren Grenzen steuern, sind auf einem guten Weg, und wir stehen kurz vor dem Abschluss der ehrgeizigsten Zollreform seit der Gründung der Zollunion im Jahr 1968. Unser Ziel ist klar: ein modernes, digitales Umfeld, das einen reibungslosen internationalen Handel gewährleistet und gleichzeitig die Stärke und Integrität unseres Binnenmarktes schützt.“
Die dauerhafte Zollregelung wird gelten, sobald der EU-Zolldatenplattform eingerichtet ist. Sie wird neue Zolldaten im Zusammenhang mit dem elektronischen Handel vollständig integrieren und den Zollbehörden ein vollständiges Bild der Waren liefern, die in die EU ein- oder aus der EU ausgeführt werden.
Ausführliche Informationen finden Sie in der vollständigen Pressemitteilung.
Die Mitgliedstaaten legen gemeinsamen Standpunkt zur neuen Zollreform der Union fest
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- Datum der Veröffentlichung
- 15. Dezember 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland