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Vertretung in Deutschland

EU-Feuerwaffenrichtlinie: EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein

  • Pressemitteilung
  • 21. November 2025
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil es die EU-Feuerwaffen-Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat. Deutschland hat es außerdem versäumt, einige Bestimmungen der Durchführungsrichtlinie über die Kennzeichnung von Feuerwaffen und der Durchführungsrichtlinie über Schreckschuss- und Signalwaffen ordnungsgemäß in nationales Recht umzusetzen. Die Kommission hat Deutschland deshalb ein entsprechendes Aufforderungsschreiben übermittelt, auf das es nun binnen zwei Monaten antworten und auf die Beanstandungen der Kommission reagieren muss. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

Feuerwaffen-Richtlinie regelt Erwerb und Besitz von zivilen Feuerwaffen

In der Feuerwaffen-Richtlinie werden gemeinsame Mindeststandards für den Erwerb, den Besitz und den gewerblichen Austausch ziviler Feuerwaffen (z. B. für Sport- und Jagdzwecke) festgelegt. Sie regelt zudem die Verbringung von Feuerwaffen, wesentlichen Komponenten und Munition für den zivilen Gebrauch innerhalb der EU. Dabei gewährleistet die Richtlinie ein hohes Maß an Sicherheit und Schutz vor Straftaten und illegalem Waffenhandel. 

Vorschriften für die Kennzeichnung von Feuerwaffen

Die Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/68 der Kommission über die Kennzeichnung von Feuerwaffen enthält Vorschriften für die Kennzeichnung von Feuerwaffen, um die Rückverfolgbarkeit dieser Waffen zu verbessern und die sichere Überführung und den legalen Handel von Feuerwaffen und wesentlichen Bestandteilen über Ländergrenzen hinweg zu erleichtern.

Regeln für Schreckschuss- und Signalwaffen

Die Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 der Kommission über Schreckschuss- und Signalwaffen enthält technische Spezifikationen für Schreckschuss- und Signalwaffen (aus denen nur Platzpatronen oder Reizstoffe abgefeuert werden), um zu verhindern, dass sie illegal zu tödlichen Feuerwaffen umgebaut werden. 

Hintergrund

Die Europäische Kommission leitet regelmäßig rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten ein, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Mit diesen Verfahren, die verschiedene EU-Politikfelder betreffen, soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen gewährleistet werden.

Mit einem Vertragsverletzungsverfahren kann die EU-Kommission Verstöße eines Mitgliedstaates gegen das EU-Recht geltend machen. Es besteht aus drei Stufen. Wenn die Kommission vermutet, dass europäisches Recht nicht fristgemäß, unvollständig oder überhaupt nicht in nationales Recht umgesetzt wurde, sendet sie zunächst ein Aufforderungsschreiben, in dem sie einen Mitgliedstaat auffordert, innerhalb einer bestimmten Frist zu einem aufgetretenen Problem der Anwendung des Unionsrechts Stellung zu nehmen. Die zweite Stufe ist die mit Gründen versehene Stellungnahme. Hier wird der Mitgliedstaat aufgefordert, den Verstoß innerhalb einer bestimmten Frist abzustellen. Kommt der Mitgliedstaat dem nicht nach, kann die Kommission ein gerichtliches Verfahren vor dem EuGH einleiten. 

Weitere Informationen:

Vertragsverletzungsverfahren im November: wichtigste Beschlüsse (deutsche Übersetzung folgt)

Fragen & Antworten

Register der Beschlüsse über Vertragsverletzungsverfahren

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Bitte beachten Sie: Bei der Übersetzung von Pressemitteilungen aus der Originalfassung kommt auch Maschinenübersetzung zum Einsatz. Die Versionen in der Originalsprache finden Sie immer hier.

Datum der Veröffentlichung
21. November 2025
Autor
Vertretung in Deutschland