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Vertretung in Deutschland

EU-Kommission genehmigt deutsche Beihilfe: 200 Millionen Euro für Cuxhavener Hafen

  • Presseartikel
  • 3. September 2024
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min
European flags in front of the Berlaymont building, headquarter of the EC.

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine deutsche Beihilfemaßnahme in Höhe von 200 Millionen Euro genehmigt, mit der die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG ('NPorts') beim Bau von vier neuen Liegeplätzen im Hafen von Cuxhaven unterstützt wird.

Das Projekt wird Cuxhaven als Offshore-Industriestandort stärken, indem die Infrastruktur für den Umschlag von Schwerlastgütern, insbesondere von Windparkkomponenten, verbessert wird. Die Maßnahme wird auch dazu beitragen, dass Deutschland seine Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien erreicht und gleichzeitig die Sicherheit der Energieversorgung erhöht.

Die deutsche Beihilfemaßnahme

Im Rahmen der Maßnahme wird die Beihilfe in Form eines Zuschusses in Höhe von 200 Millionen Euro an NPorts, die staatliche Hafenbehörde, gewährt. Der Beitrag von NPorts beläuft sich auf 100 Millionen Euro. Die Investition wird auf insgesamt 300 Millionen Euro geschätzt. Das Terminal soll 2028 in Betrieb genommen werden und eine Laufzeit von 30 Jahren haben.

Die Bewertung der Kommission

Die Kommission prüfte die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere nach Artikel 107 (3) (c) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, wonach die Mitgliedstaaten die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen fördern können. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme notwendig und angemessen ist, um Offshore-Windkraftprojekte zu entwickeln, die wirtschaftliche, ökologische und energiepolitische Vorteile bringen. Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist, da sie sich auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt und nur geringe Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten haben wird.

Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die deutsche Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften.

 

Weitere Informationen: 

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission zum Thema Wettbewerb unter der Nummer SA.113780 zugänglich gemacht.

Daily News vom 3. September 2024

Pressekontakt: Martha Schillmöller, Tel.: +49 30 2280-2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

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Datum der Veröffentlichung
3. September 2024
Autor
Vertretung in Deutschland