Die EU-Mitgliedsstaaten hatten bis zum heutigen Tag (31. Juli 2026) Zeit, die Richtlinie zum Recht auf Reparatur in nationales Recht umzusetzen. Diese Richtlinie erleichtert es Verbraucherinnen und Verbrauchern, defekte Produkte reparieren zu lassen, anstatt sie zu ersetzen – sogar noch nach Ablauf der Garantie. Das fördert nachhaltigen Konsum und hilft außerdem, Geld zu sparen, Abfall zu reduzieren, die Lebensdauer der Produkte zu verlängern und Treibhausgas-Emissionen zu senken.
Europas Zukunft ist intelligent und nachhaltig
Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, sagte: „Europa darf kein Kontinent werden, der Technologie wegwirft. Die Zukunft ist intelligent, reparierbar und kreislaufwirtschaftlich. Indem wir Reparaturen erleichtern, fördern wir Innovation, stärken die europäische Industrie und verringern unsere Abhängigkeit von importierten Rohstoffen.“
Mehr Verbraucherschutz
Gemäß den neuen Maßnahmen müssen Hersteller nun:
- Reparaturen zu einem angemessenen Preis und innerhalb einer angemessenen Frist anbieten.
- Auf Websites klare Informationen über Reparaturdienste und Richtpreise bereitstellen.
- Ersatzteile zugänglich und erschwinglich machen.
- Es ist ihnen nicht gestattet, Reparaturen zu verweigern, diese zu verhindern, oder Verbraucher davon abzuhalten, davon Gebrauch zu machen.
Ausführliche Informationen finden Sie auf dieser Übersichtsseite der Kommission und in den Daily News vom 31.7.2026.
Weitere Informationen
Richtlinie über die Reparatur von Waren
EU-Regeln fördern die Reparatur von Waren
Vorschlag zu dem Recht auf Reparatur
Pressekontakt: katrin [dot] ABELE
ec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frage
erlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
- Datum der Veröffentlichung
- 31. Juli 2026
- Autor
- Vertretung in Deutschland