In der EU gibt es Vorschriften zum Schutz der Verbraucher, wenn sie einen Vertrag mit einem Anbieter von Finanzdienstleistungen für Privatkunden im Fernabsatz, z. B. am Telefon oder online, abschließen. Jede Bank-, Kredit-, Hypotheken-, Versicherungs-, Renten-, Anlage- oder Zahlungsdienstleistung fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher, wenn die Finanzdienstleistung im Fernabsatz erworben wird.
Didier Reynders, Kommissar für Justiz, sagte dazu: „Es ist an der Zeit, unsere EU-Vorschriften an die heutige Zeit anzupassen. Die Verbraucher erwerben Finanzdienstleistungen immer häufiger online. Diese öffentliche Konsultation wird uns helfen, die Bedürfnisse der Bürger und Unternehmen zu ermitteln, damit wir die Richtlinie zukunftssicher gestalten können.“
Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation werden in die Überlegungen der Kommission für eine mögliche Überarbeitung der Richtlinie einfließen, die für das Jahr 2022 erwartet wird. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation werden Erfahrungen und Meinungen von Verbrauchern, Fachleuten aus dem Bereich der Finanzdienstleistungen für Privatkunden, nationalen Behörden und allen anderen interessierten Akteuren zur Richtlinie gesammelt. Die öffentliche Konsultation ist hier verfügbar.
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- Datum der Veröffentlichung
- 22. Juni 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland