Die Europäische Kommission hat eine förmliche kartellrechtliche Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob Google gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen hat, indem es Online-Inhalte für KI-Zwecke genutzt hat.
Fortschritt darf nicht auf Kosten der EU-Grundsätze gehen
Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, gerechten und wettbewerbsfähigen Übergang sagte: „Eine freie und demokratische Gesellschaft stützt sich auf vielfältige Medien, offenen Zugang zu Informationen und eine lebendige Kreativwirtschaft. Diese Werte sind von zentraler Bedeutung für uns als Europäerinnen und Europäer. Künstliche Intelligenz bringt große Innovationen und viele Vorteile für Menschen und Unternehmen in ganz Europa, aber dieser Fortschritt darf nicht auf Kosten der Grundsätze gehen, die das Herzstück unserer Gesellschaften bilden. Aus diesem Grund untersuchen wir, ob Google möglicherweise unfaire Bedingungen für Verleger und Inhaltsersteller festgelegt hat und dabei konkurrierende Entwickler von KI-Modellen benachteiligt hat, was einen Verstoß gegen die EU-Wettbewerbsregeln darstellt.“
Die Untersuchung der Kommission
Im Rahmen der Untersuchung soll insbesondere geprüft werden, ob Google den Wettbewerb verzerrt, indem es den Verlegern und Urhebern von Inhalten unfaire Bedingungen auferlegt oder sich selbst einen privilegierten Zugang zu solchen Inhalten gewährt, wodurch Entwickler von konkurrierenden KI-Modellen benachteiligt werden.
Die Kommission hat Bedenken, dass Google möglicherweise:
- Inhalte von Web-Publishern genutzt hat, um generative KI-gestützte Dienste („KI-Übersichten“ und „KI-Modus“) auf seinen Suchergebnisseiten anzubieten, ohne den Publishern eine angemessene Vergütung zu zahlen und ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, eine solche Nutzung ihrer Inhalte abzulehnen.
- YouTube-Inhalte genutzt hat, um Googles generative KI-Modelle zu trainieren, ohne dass die Urheber angemessen entschädigt werden und ohne dass sie die Möglichkeit haben, eine solche Nutzung ihrer Inhalte abzulehnen.
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- Datum der Veröffentlichung
- 9. Dezember 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland