Europäisches Parlament und Rat haben sich auf die schrittweise Einführung eines neuen europäischen Grenzsystems in Europa geeinigt. Die EU-Kommission begrüßte die politische Einigung auf das neue Einreise-/Ausreisesystem. Damit kann das System über einen Zeitraum von sechs Monaten schrittweise in Betrieb genommen werden. Exekutiv-Vizepräsidentin Henna Virkkunen, zuständig für Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, betonte: „Diese Vereinbarung ist ein wichtiger Meilenstein bei der Verbesserung des Grenzmanagements in ganz Europa und bringt uns der Einführung des modernsten digitalen Grenzschutzsystems der Welt einen Schritt näher. Das Einreise-/Ausreisesystem wird die Außengrenzen der EU stärken und die Sicherheit erhöhen. Die schrittweise Einführung des Systems gewährleistet einen reibungslosen und sicheren Übergang für alle Mitgliedstaaten.“
Schrittweise Inbetriebnahme innerhalb von sechs Monaten
Alle Mitgliedstaaten werden mit der Umsetzung des digitalen Grenzsystems (EES) beginnen, sobald es betriebsbereit ist. Die Grenzbehörden werden die Daten von Drittstaatsangehörigen, die die Grenzen überschreiten, schrittweise im System erfassen. Bis zum Ende des Sechsmonatszeitraums werden alle Personen registriert sein.
Ziele und Vorteile
Das EES wird das Außengrenzen-Management verbessern, die Sicherheit des Schengen-Raums stärken, indem Identitätsbetrug verringert und die Identifizierung von Visumüberziehern erleichtert wird. Ferner können dank des Systems Grenzkontrollen automatisiert werden. Das wird die Kontrollen an den Außengrenzen nach und nach beschleunigen und Reisen erleichtern und angenehmer machen.
Diese Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass die Informationssysteme im Schengen-Raum zusammenarbeiten können. Sie wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die Vorteile des neuen Systems zu nutzen, und gleichzeitig den Grenzbehörden und der Verkehrsbranche mehr Zeit geben, um sich an die neuen Verfahren anzupassen.
Nächste Schritte
Die Verordnung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden. Sie tritt dann 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Nach Annahme und Inkrafttreten entscheidet die Kommission – nachdem sie alle Mitteilungen über die Einsatzbereitschaft des Systems von den Mitgliedstaaten erhalten hat – über den Zeitpunkt der schrittweisen Inbetriebnahme des EES. Das EES wird dann innerhalb von sechs Monaten voll einsatzbereit sein.
Weitere Informationen:
Vorschlag der Kommission für einen schrittweisen Start des neuen digitalen Grenzsystems in Europa
Fragen & Antworten zum Kommissionsvorschlag
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- Datum der Veröffentlichung
- 20. Mai 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland