Die Europäische Kommission geht gegen mehrere EU-Mitgliedstaaten vor, die sie nicht über ihre Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht informiert haben. Die Frist für die Umsetzung dieser Richtlinien ist kürzlich abgelaufen.
Deutschland in sieben Fällen betroffen
Es geht insgesamt um 15 EU-Richtlinien, Deutschland ist in sieben Fällen betroffen. Konkret sind das der EU-Rahmen für Arbeitsmigration, die Richtlinie über Aufnahmebedingungen, Vorschriften zur Bekämpfung missbräuchlicher Klagen gegen öffentliche Beteiligung, Vorschriften zur Bekämpfung schwerer Umweltstraftaten, Standards für Gleichstellungsstellen, Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung von Produkten im Zusammenhang mit einem Binnenmarkt-Notfall sowie die Umsetzung der verschärften Vorschriften über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
Aufforderungsschreiben mit zwei Monaten Frist für eine Antwort
Die Kommission versendet ein Aufforderungsschreiben an diese Mitgliedstaaten und räumt ihnen zwei Monate Zeit ein, um zu antworten und die Umsetzung der Richtlinien abzuschließen. Sollten sie dies nicht tun, kann die Kommission zum nächsten Schritt übergehen und eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Rechtsvorschriften mit den EU-Anforderungen in Einklang zu bringen.
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- Datum der Veröffentlichung
- 15. Juli 2026
- Autor
- Vertretung in Deutschland