Zum Hauptinhalt
Logo der Europäischen Kommission
Vertretung in Deutschland

Ihre Meinung ist gefragt - zu staatlichen Beihilfen im Einklang mit dem Deal für eine saubere Industrie

  • Pressemitteilung
  • 11. März 2025
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 5 Min

Die Europäische Kommission bittet um Stellungnahmen zum Entwurf ihres neuen Rahmens für staatliche Beihilfen zum Deal für eine saubere Industrie. Bis zum 25. April 2025 können in dieser Konsultation Rückmeldungen eingeschickt werden. Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel, erklärte: „Mit dem heutigen Vorschlag soll sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten bei Bedarf Unterstützung leisten können, um die Ziele des Deals für eine saubere Industrie zu flankieren, ohne dass es zu unverhältnismäßigen Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt kommt. Wir fordern nun alle Interessenträger auf, zu unserem Vorschlag Stellung nehmen.“  

Neuer Beihilferahmen flankiert den Deal für eine saubere Industrie 

Die Kommission hatte am 26. Februar 2025 ihre „Mitteilung über den europäischen Grünen Deal: Einen gemeinsamen Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung veröffentlicht und einen neuen Rahmen für staatliche Beihilfen für das zweite Quartal 2025 angekündigt. Die Kommission leitet heute eine Konsultation zum Entwurf des neuen Beihilferahmens ein. Die Annahme des Rahmens ist für Juni 2025 geplant.

Der neue Beihilferahmen flankiert den Deal für eine saubere Industrie und beschreibt, wie die Mitgliedstaaten staatliche Beihilfemaßnahmen zur Unterstützung seiner Ziele konzipieren können, wobei auf den Erfahrungen mit den Übergangsbestimmungen des Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels (d. h. den Abschnitten 2.5, 2.6 und 2.8) aufgebaut wird. Nach seiner Annahme soll der Rahmen für staatliche Beihilfen zum Deal für eine saubere Industrie, der an die Stelle des Befristeten Rahmens treten wird, bis zum 31. Dezember 2030 gelten. Das bietet den Mitgliedstaaten einen längeren Planungshorizont und den Unternehmen die Planbarkeit von Investitionen und rechtliche Sicherheit. Einige Standardanforderungen wie das obligatorische Bietverfahren bei Investitionsbeihilfen sollen verschlankt werden, damit die Mitgliedstaaten eingeführte Beihilferegelungen rascher anwenden können. 

Der Entwurf eines neuen Beihilferahmens

Im jetzt als Entwurf vorgelegten Beihilferahmen sind die Voraussetzungen festgelegt, unter denen Beihilfen für bestimmte Investitionen und Ziele als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen würden. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, gegebenenfalls einschlägige Beihilferegelungen einzuführen. Diese Regelungen würden nach ihrer Genehmigung durch die Kommission eine rasche Bereitstellung von Einzelbeihilfen ermöglichen. Für Vorhaben, die zur rascheren Verwirklichung der Ziele des Deals für eine saubere Industrie beitragen, trägt er somit zu einer erheblichen Vereinfachung der Beihilfevorschriften bei.

Folgende Arten von Beihilfemaßnahmen fallen unter den Entwurf:

  • Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien: Die Mitgliedstaaten werden in die Lage versetzt, Regelungen für Investitionen in erneuerbare Energien und Energiespeicherung mit vereinfachten Ausschreibungsverfahren einführen können, die zügig durchgeführt werden können, wobei ausreichende Garantien zum Schutz gleicher Wettbewerbsbedingungen vorzusehen sind. Die Mitgliedstaaten könnten entsprechend ihrem jeweiligen nationalen Energiemix Regelungen für bestimmte Techniken entwickeln. Beihilfen für noch weniger ausgereifte Technik wie erneuerbaren Wasserstoff sollen zudem in einem vereinfachten Verfahren ohne Ausschreibung gewährt werden können. Die Mitgliedstaaten müssten sicherstellen, dass die förderfähigen Vorhaben innerhalb einer bestimmten Frist durchgeführt werden, um Beschleunigungseffekte zu gewährleisten. Der Vorschlag enthält auch spezifische Erleichterungen für staatliche Beihilfen für nichtfossile Flexibilitäts- und Kapazitätsmechanismen.
  • Maßnahmen zur Erleichterung der Dekarbonisierung der Industrie: Die Mitgliedstaaten würden in der Lage sein, Investitionen in jede relevante Technik, die zur Dekarbonisierung führen, zu unterstützen. Dabei können sie entweder a) neue auf Ausschreibungen basierende Regelungen einführen oder b) innerhalb bestimmter Grenzen Projekte ohne Ausschreibung direkt unterstützen. Bei sehr großen Projekten müssten die Mitgliedstaaten nachweisen, dass die öffentliche Finanzierung die Finanzierungslücke des Vorhabens nicht übersteigt. Die Mitgliedstaaten müssten sicherstellen, dass die förderfähigen Vorhaben innerhalb einer bestimmten Frist durchgeführt werden, um Beschleunigungseffekte zu gewährleisten.
  • Maßnahmen zur Gewährleistung ausreichender Produktionskapazitäten für saubere Technologien: Die Mitgliedstaaten könnten die Herstellung bestimmter sauberer Technologien (nach gegenwärtiger Definition Batterien, Solarpaneele, Windkraftanlagen, Wärmepumpen, Elektrolyseure sowie Nutzung und Speicherung von CO2-Abscheidung) sowie der Schlüsselkomponenten und die Beschaffung kritischer Rohstoffe, die für die Herstellung solcher Ausrüstungen erforderlich sind, fördern. Die Mitgliedstaaten könnten Beihilferegelungen einführen, um die erforderlichen Investitionen bis zu bestimmten Obergrenzen zu fördern, wobei für Investitionen in Fördergebieten höhere Obergrenzen gelten sollen. Vorbehaltlich strenger Schutzvorkehrungen könnten die Mitgliedstaaten auch höhere Beihilfebeträge bereitstellen, die dem Niveau der Unterstützung entsprechen, die in Drittländern für einschlägige Vorhaben angeboten wird, um zu verhindern, dass solche Investitionen aus Europa abgezogen werden.
  • Maßnahmen zur Minderung des Risikos privater Investitionen: Die Mitgliedstaaten könnten Maßnahmen ergreifen, um die Risiken privater Investitionen in erneuerbare Energien, die Dekarbonisierung der Industrie, Produktionskapazitäten für saubere Technologien sowie bestimmte Energieinfrastruktur zu verringern.

Nächste Schritte

Die Konsultation läuft bis zum 25. April 2025. So erhalten sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Interessenträger ausreichend Gelegenheit, zum Kommissionsvorschlag Stellung zu nehmen, ohne dass eine zeitnahe Annahme gefährdet würde. Der zur Konsultation vorgestellte Entwurf ist offen für Anmerkungen zu allen Aspekten und wird von einem Fragebogen begleitet, der eine Reihe spezifischer Fragen enthält.

Zusätzlich zu der heute eingeleiteten Konsultation wird der Vorschlag von der Kommission und den Mitgliedstaaten in einer multilateralen Sitzung erörtert werden.

Hintergrund

Der zu konsultierende Vorschlag schließt sich an eine Umfrage unter den Mitgliedstaaten an, bei der Informationen über ihre Erfahrungen mit den Übergangsbestimmungen des Befristeten Rahmens zu sammeln. Die Umfrage ergab, dass der Befristete Rahmen insgesamt nützlich war und dazu beigetragen hat, Investitionen zu beschleunigen. Der heute vorgestellte Entwurf baut auf den von den Mitgliedstaaten gesammelten Informationen sowie auf den Erfahrungen der Kommission bei der Anwendung des Befristeten Rahmens auf.

Am 20. Februar veröffentlichte die Kommission den jüngsten Beihilfekurzbericht, der Daten über die Nutzung des Befristeten Rahmens enthält. Dort wird hervorgehoben, dass die Kommission bis Juni 2024 Beihilfen in Höhe von 47 Milliarden Euro im Rahmen der Übergangsbestimmungen genehmigt hat, wobei 2,4 Milliarden Euro von den Mitgliedstaaten tatsächlich gewährt wurden. Die Daten zeigen auch, dass die meisten Mitgliedstaaten, für die solche „Übergangsmaßnahmen“ genehmigt wurden, bereits im ersten Halbjahr 2024 mit der Umsetzung dieser Maßnahmen begonnen hatten.

Die anderen Mitteilungen über staatliche Beihilfen (z. B. die Leitlinien für staatliche Beihilfen in den Bereichen Klima, Umweltschutz und Energie) gelten weiterhin parallel und können von den Mitgliedstaaten für andere, komplexere Maßnahmen verwendet werden.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Der Vorschlag und genauere Angaben zu der Konsultation sind hier abrufbar. 

Pressekontakt: %20martha [dot] schillmolleratec [dot] europa [dot] eu (Martha Schillmöller), Tel.: +49 (30) 2280-2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Datum der Veröffentlichung
11. März 2025
Autor
Vertretung in Deutschland