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Ihre Meinung ist gefragt – zu Verpflichtungszusagen von Microsoft bezüglich Kopplungspraktiken bei Teams

  • Pressemitteilung
  • 16. Mai 2025
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 6 Min

Die Europäische Kommission ruft zur Stellungnahme zu Verpflichtungszusagen von Microsoft auf. Das Unternehmen möchte wettbewerbsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Kopplung seines Kommunikationsprodukts Teams an seine Produktivitätsanwendungen, die in seinen Programmpaketen Office 365 und Microsoft 365 enthalten sind, ausräumen. 

Interessierte Kreise können sich innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung einer Zusammenfassung im EU-Amtsblatt zu den Verpflichtungszusagen von Microsoft äußern. Der vollständige Wortlaut der Verpflichtungszusagen wird auf der Wettbewerbs-Website der Kommission veröffentlicht.

Die vorgeschlagenen Verpflichtungszusagen 

Im Rahmen der vorgeschlagenen Verpflichtungszusagen würde Microsoft 

  1. Versionen dieser Programmpakete ohne Teams und zu einem reduzierten Preis zur Verfügung stellen,
  2. den Kunden den Wechsel zu Programmpaketen ohne Teams ermöglichen, auch im Rahmen bestehender Verträge,
  3. den Wettbewerbern von Teams eine verbesserte Interoperabilität mit anderen Microsoft-Produkten anbieten und
  4. den Kunden die Möglichkeit geben, ihre Daten aus Teams auszulagern, um die Nutzung konkurrierender Lösungen zu erleichtern. Interessierte Parteien sind aufgefordert, sich zu den vorgeschlagenen Verpflichtungen von Microsoft zu äußern.

Die Untersuchung der Kommission

Microsoft ist ein globales Technologieunternehmen, das verschiedene Dienstleistungen anbietet, darunter Produktivitäts- und Unternehmenssoftware, Cloud Computing und Personal Computing. Teams ist ein Cloud-basiertes Tool für Kommunikation und Zusammenarbeit. Es bietet Funktionen wie Nachrichtenübermittlung, Anrufe, Videokonferenzen und Dateifreigabe und führt Arbeitsplatz-Tools von Microsoft und Drittanbietern sowie andere Anwendungen zusammen.

Anbieter von Unternehmensanwendungssoftware, darunter Microsoft, vertreiben diese Software zunehmend als Software-as-a-Service („SaaS“), d. h. als Software, die auf einer Cloud-Infrastruktur der Wahl des Anbieters gehostet wird. Microsoft hat ein suite-zentriertes Geschäftsmodell, das mehrere Arten von Software in einem einzigen Angebot kombiniert. Als Teams auf den Markt kam, integrierte Microsoft es standardmäßig in seine weit verbreiteten SaaS-Produktivitätssuiten für Geschäftskunden Office 365 und Microsoft 365.

Nach der Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens im Juli 2023 stellte die Kommission vorläufig fest, dass i) Microsoft weltweit eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Software-as-a-Service (SaaS)-Produktivitätsanwendungen für den professionellen Einsatz innehat und dass ii) Microsoft mindestens seit April 2019 Teams mit seinen wichtigsten SaaS-Produktivitätsanwendungen gekoppelt hat, was gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 54 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) verstößt.

Die Kommission stellte vorläufig fest, dass Microsoft dadurch den Wettbewerb auf dem Markt für vereinheitlichte Kommunikations- und Kollaborationsprodukte einschränkte, indem es Teams einen Wettbewerbsvorteil beim Vertrieb verschaffte, der durch Einschränkungen der Interoperabilität zwischen den Wettbewerbern von Teams und den Angeboten von Microsoft noch verschärft wurde. Durch sein Verhalten verteidigte Microsoft seine Marktposition bei Produktivitätssoftware und sein auf Programmpakete ausgerichtetes Modell gegenüber konkurrierenden Anbietern von Einzelsoftware.

Nach der Einleitung der Untersuchung hat Microsoft Änderungen an der Art und Weise vorgenommen, wie es Teams vertreibt. Insbesondere begann Microsoft, einige Programmpakete ohne Teams anzubieten. Die Kommission stellte vorläufig fest, dass diese Änderungen nicht ausreichten, um ihre Bedenken auszuräumen, und dass weitere Änderungen am Verhalten von Microsoft erforderlich waren, um den Wettbewerb wirksam wiederherzustellen.

Die vorgeschlagenen Verpflichtungen

Um die Wettbewerbsbedenken der Kommission auszuräumen, hat Microsoft die folgenden Verpflichtungen angeboten, die auf den früheren einseitigen Änderungen von Microsoft aufbauen:

  • Kunden, die im EWR Versionen seiner Office-365- und Microsoft-365-Suiten ohne Teams erwerben, werden diese zu einem niedrigeren Preis anbieten als die entsprechenden Programmpakete mit Teams. Darüber hinaus verpflichtete sich Microsoft, keine höheren Rabatte auf Teams oder auf Programmpakete mit Teams anzubieten als für Programmpakete ohne Teams.
  • Kunden, die im EWR einkaufen, sollen immer wieder die Möglichkeit erhalten, auf Programmpakete ohne Teams umzusteigen, und solche Programmpakete sollen in Rechenzentren weltweit eingesetzt werden können.
  • Wettbewerbern von Teams und bestimmten Drittanbietern (i) den Zugang zu und die effektive Interoperabilität mit bestimmten Microsoft-Produkten und -Diensten für bestimmte Funktionen sowie (ii) die Einbettung von Office-Webanwendungen (Word, Excel und PowerPoint) in ihre eigenen Produkte und (iii) die Integration ihrer Produkte in die wichtigsten Produktivitätsanwendungen von Microsoft zu ermöglichen.
  • Kunden im EWR die Möglichkeit zu geben, ihre Teams-Messaging-Daten zur Verwendung in konkurrierenden Lösungen zu extrahieren.

Darüber hinaus nimmt die Kommission zur Kenntnis, dass Microsoft beschlossen hat, im Falle der Verbindlichkeit der Zusagen seine weltweiten Suitenangebote und Preise an die Zusagen anzugleichen.

Die von Microsoft angebotenen Verpflichtungen würden sieben Jahre lang gelten, mit Ausnahme der Interoperabilitäts- und Datenübertragbarkeitsverpflichtungen, die zehn Jahre lang in Kraft bleiben würden. Die Umsetzung der Verpflichtungen würde von einem Überwachungstreuhänder überwacht, der auch bei Streitigkeiten zwischen Dritten und Microsoft vermitteln würde. Bestehen die Bedenken eines Dritten fort, wird der Streitfall einem Schnellschlichtungsverfahren unterworfen. Auch der Überwachungstreuhänder wird der Kommission regelmäßig Bericht erstatten.

Hintergrund

Am 27. Juli 2023 leitete die Kommission eine förmliche kartellrechtliche Untersuchung ein, um zu prüfen, ob das Verhalten von Microsoft im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Teams gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstößt. Vorausgegangen waren Beschwerden von Slack Technologies, Inc. (inzwischen im Besitz von Salesforce, Inc.) und alfaview GmbH.

Am 25. Juni 2024 übermittelte die Kommission eine Mitteilung der Beschwerdepunkte, in der sie Microsoft von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis setzte, dass Microsoft mindestens seit April 2019 seine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für SaaS-Produktivitätsanwendungen für die berufliche Nutzung missbraucht hat, indem es Teams mit seinen wichtigsten SaaS-Produktivitätsanwendungen gekoppelt hat.

Artikel 102 AEUV, der auch von den nationalen Wettbewerbsbehörden angewandt werden kann, verbietet den Missbrauch einer beherrschenden Stellung, der den Handel innerhalb der EU beeinträchtigen und den Wettbewerb verhindern oder einschränken kann. Die Umsetzung dieser Bestimmung ist in der Verordnung 1/2003 festgelegt.

Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung 1/2003 ermöglicht es den von der Kommission untersuchten Unternehmen, Verpflichtungen anzubieten, um die Bedenken der Kommission auszuräumen, und ermächtigt die Kommission, diese Verpflichtungen für die Unternehmen verbindlich zu machen. Gemäß Artikel 27 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 muss die Kommission vor Erlass einer solchen Entscheidung interessierten Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme zu den angebotenen Verpflichtungen geben („Markttest“).

Ergibt der Markttest, dass die Verpflichtungen geeignet sind, die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, kann die Kommission eine Entscheidung erlassen, mit der die Verpflichtungen für Microsoft rechtsverbindlich werden. In einer solchen Entscheidung würde nicht festgestellt, dass ein Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften vorliegt, sondern Microsoft wäre rechtlich verpflichtet, die angebotenen Verpflichtungen einzuhalten.

Sollte Microsoft diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, könnte die Kommission eine Geldbuße von bis zu 10 % des weltweiten Umsatzes des Unternehmens verhängen, ohne einen Verstoß gegen das EU-Kartellrecht nachweisen zu müssen.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Weitere Informationen, einschließlich des vollständigen Wortlauts der Verpflichtungszusagen, können auf der Website der Kommission zum Thema Wettbewerb unter den Nummern AT.40721 und AT.40873 im öffentlich zugänglichen Verfahrensregister abgerufen werden.

Pressekontakt: Martha Schillmöller, Tel.: +49 30 2280-2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Datum der Veröffentlichung
16. Mai 2025
Autor
Vertretung in Deutschland