Die Europäische Kommission hat Beihilferegelungen genehmigt, mit denen energieintensive Unternehmen in Deutschland vorübergehend von den Strompreisen entlastet werden sollen. Entsprechende Regelungen wurden auch für Bulgarien und Slowenien genehmigt.
Da den Unternehmen die Bedingung auferlegt werden muss, einen erheblichen Teil der erhaltenen Beihilfen in Maßnahmen zur Dekarbonisierung zu reinvestieren, werden diese Regelungen zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft beitragen und stehen im Einklang mit den Zielen des Deals für eine saubere Industrie. Die Regelungen wurden auf der Grundlage des am 25. Juni 2025 von der Kommission angenommenen Rahmens für staatliche Beihilfen zur Unterstützung des Deals für eine saubere Industrie (CID-Beihilferahmen) genehmigt.
Die Fördermaßnahmen
Deutschland, Bulgarien und Slowenien meldeten bei der Kommission auf der Grundlage des CID-Beihilferahmens Regelungen zur befristeten Strompreisermäßigung für Unternehmen in energieintensiven Industriezweigen an. Die Mittelausstattung der Regelung beträgt 3,8 Milliarden Euro im Falle Deutschlands.
Mit den Regelungen sollen energieintensive Unternehmen unterstützt werden, indem ihnen in den kommenden drei Jahren ein Teil ihrer Stromkosten erstattet wird. Beihilfefähig sind Unternehmen in Wirtschaftszweigen, in denen ein erhebliches Risiko einer Standortverlagerung in Länder außerhalb der EU besteht, an denen keine oder weniger ehrgeizige Umweltmaßnahmen ergriffen werden. Dieses Risiko hängt von der Stromintensität des betreffenden Sektors und seiner Offenheit für den internationalen Handel ab. Die Wirtschaftszweige, in denen dieses Risiko besonders ausgeprägt ist, sind in den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 aufgeführt.
Die Kommission hat festgestellt, dass die Regelungen die im CID-Beihilferahmen genannten Voraussetzungen erfüllen.
- Die Regelungen erleichtern die Entwicklung der Wirtschaftstätigkeit in den beihilfefähigen Wirtschaftszweigen und zielen darauf ab, die wirtschaftliche Lebensfähigkeit der Unternehmen zu erhalten.
- Die Regelungen erfüllen die Bedingung, dass der ermäßigte Strompreis mindestens 50 Euro/Megawattstunde betragen muss.
- Die Regelungen decken den Stromverbrauch der Begünstigten höchstens drei Jahre lang ab.
- Die Beihilfeempfänger müssen mindestens 50 Prozent der erhaltenen Beihilfen in neue oder modernisierte Anlagen investieren, um die Kosten des Stromsystems unter Berücksichtigung des Markt- und Systembedarfs zu senken, ohne den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu erhöhen.
Die deutsche Regelung läuft vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028. Unternehmen können Beihilfezahlungen nach Ende eines jeden Jahres beantragen, wenn der Stromverbrauch und der durchschnittliche Großhandelsmarktpreis bekannt sind.
Weitere Informationen
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, werden die nichtvertraulichen Fassungen der heutigen Beschlüsse über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter den Nummer SA.120495 (Deutschland) zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der Newsletter Competition Weekly e-News.
Ausführliche Informationen finden Sie in der vollständigen Pressemitteilung.
Pressekontakt: %20martha [dot] schillmoller
ec [dot] europa [dot] eu (Martha Schillmöller), Tel.: +49 (30) 2280-2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frage
erlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Bitte beachten Sie: Bei der Übersetzung von Pressemitteilungen aus der Originalfassung kommt auch Maschinenübersetzung zum Einsatz. Die Versionen in der Originalsprache finden Sie immer hier.
- Datum der Veröffentlichung
- 16. April 2026
- Autor
- Vertretung in Deutschland