
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um Erkenntnisse über die Funktionsweise der Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfers (im Folgenden „TT-GVO“) und der entsprechenden Leitlinien zu sammeln. Mit der TT-GVO werden bestimmte Gruppen von Technologietransfer-Vereinbarungen vom Verbot wettbewerbswidriger Vereinbarungen nach Artikel 101 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt. Technologietransfer-Vereinbarungen sind Vereinbarungen, mit denen eine Partei einer anderen gestattet, bestimmte Technologierechte wie Patente und Software-Urheberrechte für die Herstellung von Waren oder Dienstleistungen zu nutzen. Alle interessierten Parteien können bis zum 24. Juli 2023 auf dem Portal der Kommission „Ihre Meinung zählt“ in jeder Amtssprache der EU Stellung nehmen.
Ziel der Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfers
Ziel der TT-GVO ist es, die Anreize für Forschung und Entwicklung zu stärken, die Verbreitung von Technologien zu erleichtern und den Wettbewerb zu fördern. Die geltenden Vorschriften laufen am 30. April 2026 aus.
Die öffentliche Konsultation folgt auf die im November 2022 veröffentlichte Sondierung. Ziel ist es, Nachweise darüber zu sammeln, wie die TT-GVO von Unternehmen und anderen Beteiligten in der Praxis angewandt wurde.
Im Rahmen der öffentlichen Konsultation in Form eines Online-Fragebogens werden interessierte Kreise aufgefordert, sich zur Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und zum Mehrwert der TT-GVO und der entsprechenden Leitlinien zu äußern. Die Evaluierung wird der Kommission dabei helfen, zu entscheiden, ob sie die geltende TT-GVO verlängern, überarbeiten oder auslaufen lassen soll.
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- Datum der Veröffentlichung
- 17. April 2023
- Autor
- Vertretung in Deutschland