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Vertretung in Deutschland

Keine sicheren Konten für Minderjährige: EU-Kommission übermittelt TikTok vorläufige Ermittlungsergebnisse zu DSA

  • Pressemitteilung
  • 24. Juli 2026
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Die Europäische Kommission hat TikTok ihre vorläufigen Feststellungen übermittelt, wonach die TikTok-Konten von Minderjährigen nicht den im Gesetz über Digitale Dienste (Digital Services Act/DSA) geforderten Sicherheitsstandards entsprechen. Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, sagte: „Minderjährige verdienen eine sichere Erfahrung ab dem Moment, in dem sie online gehen. Das Gesetz über digitale Dienste schreibt vor, dass Plattformen Schutzmaßnahmen für Minderjährige in die Gestaltung ihrer Dienste einbauen müssen und das Gesetz zieht die Plattformen zur Rechenschaft, wenn sie es nicht tun. Ein hohes Schutzniveau sollte nicht nur auf Wunsch verfügbar sein, sondern standardmäßig gelten. Das ist unsere Verantwortung für gegenwärtige und künftige Generationen europäischer Kinder.“

Risiko Cybermobbing

Auf TikTok können Minderjährige ihr Konto als „öffentlich“ einstellen. Das bedeutet, dass jeder Nutzer, auch solche ohne TikTok-Konto, die Inhalte von Minderjährigen einsehen kann. Diese Einstellung ermöglicht es zudem, dass Inhalte, die von „älteren“ Minderjährigen (16–17 Jahre) veröffentlicht werden, über den „For You“-Feed jedem anderen TikTok-Nutzer empfohlen werden.

Diese öffentliche Präsenz könnte zu unerwünschten Kontakten mit potenziellen Tätern führen und das Risiko bergen, dass Inhalte für Cybermobbing missbraucht werden. Diese Funktion gewährt Fremden potenziell Einblick in das Leben eines Kindes. Da zudem das, was Minderjährige veröffentlichen, möglicherweise für immer online bleibt und sie bis ins Erwachsenenalter begleitet, birgt die Funktion das Risiko potenziell lebenslanger Folgen.

Nächste Schritte

TikTok hat nun die Möglichkeit, die Unterlagen in den Untersuchungsakten der Kommission einzusehen und schriftlich auf die vorläufigen Feststellungen der Kommission zu antworten. Parallel dazu wird der Europäische Ausschuss für digitale Dienste konsultiert.

Sollten sich die Einschätzungen der Kommission letztendlich bestätigen, kann die Kommission eine Entscheidung wegen Nichteinhaltung erlassen. Das kann eine Geldbuße nach sich ziehen, deren Höhe sich nach Art, Schwere, Wiederholung und Dauer des Verstoßes richtet. Die Höhe der Geldbuße muss verhältnismäßig sein und darf in keinem Fall 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Anbieters übersteigen.

Ausführliche Informationen finden Sie in der vollständigen Pressemitteilung. 

Weitere Informationen 

Das Gesetz über Digitale Dienste

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Bitte beachten Sie: Bei der Übersetzung von Pressemitteilungen aus der Originalfassung kommt auch Maschinenübersetzung zum Einsatz. Die Versionen in der Originalsprache finden Sie immer hier.

Datum der Veröffentlichung
24. Juli 2026
Autor
Vertretung in Deutschland