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Vertretung in Deutschland

Kommission genehmigt deutsche Beihilferegeln für klimaangepasste Waldbewirtschaftung

  • Pressemitteilung
  • 10. Dezember 2024
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine mit 200 Millionen Euro ausgestattete deutsche Regelung für klimaangepasste Waldbewirtschaftung genehmigt. Das Programm zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit der Wälder zu stärken und die biologische Vielfalt der Wälder zu erhöhen. Zudem sollen die Wälder als natürliche Kohlenstoffsenken, die Kohlenstoff aus der Atmosphäre aufnehmen und speichern, erhalten bleiben. 

Unterstützung bei nachhaltigen forstwirtschaftlichen Verfahren

Im Rahmen der Regelung werden Beihilfen für die Umsetzung nachhaltiger forstwirtschaftlicher Verfahren gewährt. Dazu gehören die Sicherstellung einer einheimischen und klimaangepassten Baumartenzusammensetzung, die Verbesserung des internen Waldklimas, der Schutz des Waldbodens und der Erhalt von Habitat-Bäumen. Außerdem werden Beihilfen für die Reservierung besonders wertvoller alter Laubwälder für die natürliche Waldentwicklung und die Erhaltung von Totholz zur Verbesserung der biologischen Vielfalt gewährt.   

Beihilfe steht allen forstwirtschaftlichen Unternehmen in Deutschland offen

Die Beihilfe wird in Form von direkten Zuschüssen gewährt und deckt bis zu 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten ab. Die Regelung, die bis zum 31. Dezember 2026 läuft, steht forstwirtschaftlichen Unternehmen in Deutschland offen. 

Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften und nach den Leitlinien für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten von 2022 geprüft. Sie stellte fest, dass die Regelung notwendig und angemessen ist, um das verfolgte Ziel, nämlich die Förderung nachhaltiger forstwirtschaftlicher Verfahren, zu erreichen und gleichzeitig die Ziele des europäischen Grünen Deals, der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel, der Forststrategie und der Biodiversitätsstrategie zu unterstützen. 

Darüber hinaus kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Regelung verhältnismäßig ist, da sie auf das erforderliche Minimum beschränkt ist und nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel in der EU haben wird. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die deutsche Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.116653 zugänglich gemacht.

Weitere Informationen

Daily News vom 10. Dezember

Pressekontakt: %20martha [dot] schillmolleratec [dot] europa [dot] eu (Martha Schillmöller), Tel.: +49 (30) 2280-2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Datum der Veröffentlichung
10. Dezember 2024
Autor
Vertretung in Deutschland