Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Vorgaben zur Vergabe öffentlicher Aufträge in der EU zu modernisieren und zu vereinfachen. Das Beschaffungswesen soll so flexibler und wirksamer werden und Investitionen in öffentliche Dienstleistungen und Infrastruktur fördern. Der neue Rechtsrahmen soll auch dazu beitragen, den Binnenmarkt für das öffentliche Auftragswesen zu vollenden, auf den rund 15 Prozent des BIP der EU entfallen.
Vier zentrale Vorschläge
Der Vorschlag der Europäischen Kommission enthält folgendes:
- Vereinfachte und verständlichere Regeln
Alle bestehenden Richtlinien und sektor-spezifischen Rechtsvorschriften werden zu einer einzigen, unmittelbar anwendbaren Verordnung zusammengefasst. So wird die Komplexität und der Verwaltungsaufwand verringert.
- Eine einzige Plattform für alle Beschaffungen in der EU
Es soll ein digitaler Vergabe-Marktplatz entstehen, der aus vernetzten und interoperablen eProcurement-Plattformen der Mitgliedstaaten besteht und außerdem einen einheitlichen Rahmen für die Datenverwaltung schafft.
- Stärkere Unterstützung für Umwelt-, Sozial- und Innovations Ziele
Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis wird zur Standard-Vergabe-Methode. Dabei müssen Qualitätskriterien, wie Umwelt-, Sozial-, Innovations-, Sicherheits- und Resilienz-Aspekte sowie eine „europäische Präferenz“ mindestens 30 Prozent (50 Prozent bei arbeitsintensiven Aufträgen) ausmachen. Außerdem tritt ein „Compliance or Explain“-Mechanismus ein: Öffentliche Auftraggeber können von diesem Ansatz abweichen, wenn sie darlegen, wie die Qualität anderweitig gewährleistet wird.
- Mehr Sicherheit, Widerstandsfähigkeit und strategische Autonomie
Im Einklang mit den Empfehlungen des Draghi-Berichts berücksichtigt der Vorschlag die wachsende geopolitische Bedeutung des öffentlichen Vergabewesens. Er ermöglicht es öffentlichen Auftraggebern – und schreibt es in einigen Fällen sogar vor – Risiken für die Sicherheit der Union oder der Mitgliedstaaten, für sensible Informationen, für die Cybersicherheit und die unzulässige Einflussnahme durch Drittländer zu adressieren. Außerdem schafft der Vorschlag einen allgemeinen europäischen Präferenzrahmen für das Vergabewesen.
Nächste Schritte
Der Kommissionsvorschlag geht nun zu Verhandlungen an das Europäische Parlament und den Rat der Mitgliedstaaten.
Ausführliche Informationen finden Sie in der vollständigen Pressemitteilung.
Weitere Informationen
Vorschlag für eine Verordnung über das öffentliche Vergabewesen
Letta Bericht über die Zukunft des Binnenmarktes
Bericht des Europäischen Rechnungshof über das Vergabewesen
Schlussfolgerung des Europäischen Rats über den Bericht des Rechnungshofs
Die politischen Leitlinien der Europäischen Kommission 2024-2029
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- Datum der Veröffentlichung
- 9. September 2026
- Autor
- Vertretung in Deutschland