Die Europäische Kommission hat einen Plan für die kommenden beiden Jahre vorgelegt, der den EU-Mitgliedstaaten einen Rahmen für die Aufnahme schutzbedürftiger Personen gibt. Auf der Grundlage freiwilliger Beiträge der Mitgliedstaaten werden Neuansiedlungen und die Aufnahme aus humanitären Gründen dargelegt, der Schwerpunkt liegt dabei auf den wichtigsten Migrationsrouten.
Der Zweijahresplan kann angepasst werden, wenn sich die Kapazitäten der Mitgliedstaaten sowie die Bedürfnisse und Umstände sowohl in der EU als auch in Drittländern verändern.
Neuansiedlung: Teil des umfassenden Migrationskonzepts der EU
Neuansiedlung ist ein wesentlicher Bestandteil des umfassenden Migrationskonzepts der EU. Sie bietet schutzbedürftigen Personen sichere und legale Wege in die EU und stärkt die Partnerschaft der EU mit Drittländern, unter anderem zur Unterstützung der Bekämpfung von Schleuserkriminalität und der Zusammenarbeit bei der Rückkehr.
Die in Frage kommenden Personen werden Sicherheitskontrollen und Überprüfungen unterzogen. Sie können von Orientierungsmaßnahmen vor der Ausreise profitieren, um die Integration in den Aufnahmeländern zu erleichtern.
EU-geförderte Neuansiedlungsprogramme
Seit 2015 haben von der EU geförderte Neuansiedlungsprogramme mehr als 135.000 schutzbedürftigen Menschen geholfen, in der Europäischen Union Zuflucht zu finden.
Weitere Schritte
Es ist nun Sache des Rates, den Vorschlag der Kommission zu prüfen und den Plan anzunehmen.
Weitere Informationen
Plan für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen für den Zeitraum 2026-2027
Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen – GD HOME
Mitschnitt des Pressetermins mit EU-Innenkommissar Magnus Brunner (Video)
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- Datum der Veröffentlichung
- 12. November 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland