Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten haben sich auf neue Regeln in Bezug auf das Konzept des sicheren Drittstaats geeinigt. Es ermöglicht den Mitgliedstaaten, einen Asylantrag als unzulässig zu betrachten, wenn Antragsteller in einem Drittstaat, der für sie als sicher gilt, wirksamen Schutz erhalten könnten. Mit den neuen Regeln wird eine Verbindung zwischen dem Antragsteller und dem sicheren Drittstaat nicht mehr obligatorisch sein. Die Kommission begrüßte die politische Einigung auf die neuen Vorschriften, die nach einer förmlichen Annahme durch die Co-Gesetzgeber ab Juni 2026 gelten werden.
Schnellere Bearbeitung von Asylanträgen möglich
Die neuen Vorschriften werden den Mitgliedstaaten dabei helfen, die Bearbeitung von Asylanträgen zu beschleunigen, den Druck auf die Asylsysteme zu verringern und die Anreize für illegale Migration in die EU zu reduzieren. Zugleich werden die rechtlichen Garantien für Antragsteller gewahrt und die Achtung der Grundrechte sichergestellt.
Drei Kriterien für Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats
Die Mitgliedstaaten haben mehr Flexibilität und können das Konzept des sicheren Drittstaats anwenden, wenn eines der folgenden drei in der Asylverfahrensverordnung festgelegten Kriterien erfüllt ist:
- Es besteht eine Verbindung zwischen dem Asylbewerber und dem sicheren Drittstaat;
- Der Asylbewerber hat einen sicheren Drittstaat durchquert, bevor er die EU erreicht hat;
- Wenn keine Verbindung oder Durchreise besteht, gibt es ein Abkommen oder eine Vereinbarung mit dem sicheren Drittstaat. Sie enthält Garantien für die dort überstellten Asylbewerber, insbesondere die Prüfung der Begründetheit des Antrags auf effektiven Schutz. Diese Option gilt nicht für unbegleitete Minderjährige.
Schutzvorkehrungen für Asylbewerber bleiben gewahrt
Es gelten weiterhin strenge Schutzvorkehrungen. Nach EU-Recht können Drittländer nur dann als sicher angesehen werden, wenn ihre nationalen Systeme in der Lage sind, Anträge zu bearbeiten und bei Bedarf wirksamen Schutz zu gewähren, wobei der Schutz vor Zurückweisung und das Fehlen von Risiken der Verfolgung, der Lebensgefahr oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gewährleistet sein müssen.
Ausführliche Informationen finden Sie in der vollständigen Pressemitteilung.
Für weitere Informationen
Vorschlag der Kommission zur Erleichterung der Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats
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- Datum der Veröffentlichung
- 18. Dezember 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland