Die Europäische Kommission hat einen neuen Beihilferahmen zum Deal für eine saubere Industrie angenommen, der den Mitgliedstaaten Werkzeuge an die Hand gibt, um die Entwicklung sauberer Energie, die Dekarbonisierung der Industrie und saubere Technologien voranzutreiben. Er gilt bis zum 31. Dezember 2030 und ersetzt den seit 2022 geltenden Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels (TCTF).
Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel sagte: „Wenn Europa bei sauberen Technologien eine Führungsrolle übernehmen will, müssen wir mutige und klare Maßnahmen ergreifen. Der neue Beihilferahmen vereinfacht und beschleunigt die Fördermöglichkeiten für die Dekarbonisierung, geht aber auch darüber hinaus: der Staat wird als strategischer Investor für unsere Zukunft anerkannt. Der Rahmen ist ein Instrument zur Förderung des Klimaschutzes und zur Stärkung der Resilienz Europas, und er ermöglicht es, sicherzustellen, dass unsere Industrie weltweit wettbewerbsfähig bleibt. Und gleichzeitig verteidigen wir damit die Integrität unseres Binnenmarkts, vermeiden Wettbewerbsverzerrungen und machen unsere Energiesysteme stabiler, erschwinglicher und gerechter.“
Beihilfevorschriften in fünf Hauptbereichen
Im Beihilferahmen für den Deal für eine saubere Industrie (CISAF) werden die Bedingungen festgelegt, unter denen die Mitgliedstaaten im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften Unterstützung für bestimmte Investitionen und Ziele gewähren können. Auf der Grundlage dieses Beihilferahmens wird die Kommission Beihilferegelungen der Mitgliedstaaten zur Förderung sauberer Industrie genehmigen, und so eine rasche Einführung von Einzelbeihilfen ermöglichen.
Mit dem Rahmen werden die Beihilfevorschriften in fünf Hauptbereichen vereinfacht:
- Ausbau erneuerbarer Energien und verstärkte Nutzung kohlenstoffarmer Brennstoffe,
- befristete Strompreisentlastung für energieintensive Verbraucher, um den Übergang zu niedrigpreisigem sauberem Strom sicherzustellen,
- Dekarbonisierung bestehender Produktionsanlagen,
- Entwicklung von Fertigungskapazitäten für saubere Technologien in der EU und
- Verringerung der Risiken von Investitionen in saubere Energie, Dekarbonisierung, saubere Technologien, Energieinfrastrukturprojekte und Vorhaben zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft.
Im Einzelnen ermöglicht der Rahmen Folgendes:
- Ein „Schnellverfahren“ für den Ausbau sauberer Energie. Der neue Rahmen umfasst die Förderung von erneuerbaren Energien und auch kohlenstoffarmen Brennstoffen. Erneuerbare Energien sind für die Verwirklichung der im Deal für eine saubere Industrie festgelegten Dekarbonisierungsziele von zentraler Bedeutung. Der Beihilferahmen für den Deal für eine saubere Industrie führt vereinfachte Verfahren ein, die eine rasche Einführung von Regelungen für erneuerbare Energien ermöglichen. Kohlenstoffarme Brennstoffe wie blauer und grüner Wasserstoff spielen ebenfalls eine Schlüsselrolle bei der Senkung der Emissionen. Sie unterstützen den Übergang von Unternehmen in Sektoren, in denen die Dekarbonisierung mit großen Hürden verbunden ist, wo energie- oder kosteneffizientere Optionen noch nicht tragfähig sind.
- Neue Vorschriften über Flexibilitätsmaßnahmen und Kapazitätsmechanismen geben den Mitgliedstaaten zusätzliche Werkzeuge an die Hand, um schwankende erneuerbare Energiequellen (z. B. Wind- und Solarenergie) in die Energieversorgung zu integrieren und gleichzeitig eine zuverlässige Stromversorgung für die Verbraucher sicherzustellen. Im Beihilferahmen für den Deal für eine saubere Industrie werden Kapazitätsmechanismen nach einem „Zielmodell“ festgelegt, in deren Rahmen die Mitgliedstaaten Stromanbieter für Bereitschaftskapazitäten bezahlen, die für eine beschleunigte Genehmigung infrage kommen können. Anders gestaltete Kapazitätsmechanismen werden nach den Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen geprüft.
- Förderung für Stromkosten für energieintensive Verbraucher. Die Mitgliedstaaten können Unternehmen, die in Sektoren tätig sind, die besonders stark vom internationalen Handel und für die Produktion in hohem Maße von Strom abhängig sind (energieintensive Verbraucher), Förderungen für Stromkosten gewähren. So können die Mitgliedstaaten die Stromkosten für energieintensiver Verbraucher senken, die mit höheren Kosten konfrontiert sind als Wettbewerber in Regionen mit weniger ehrgeizigen Klimaschutzmaßnahmen. Als Gegenleistung für eine Preisstützung müssen die Unternehmen in die Dekarbonisierung investieren.
- Flexible Unterstützung von Investitionen in alle Technologien, die zur Dekarbonisierung oder zur Steigerung der Energieeffizienz führen. Der Rahmen ermöglicht die Unterstützung eines breiten Spektrums von Technologien für die Dekarbonisierung wie Elektrifizierung, Wasserstoff, Biomasse und Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2. Die Unterstützung kann wie folgt gewährt werden:
- auf der Grundlage vorab festgelegter Beihilfebeträge (bei einer Förderung von bis zu 200 Millionen Euro),
- auf der Grundlage der Finanzierungslücke oder
- im Wege einer wettbewerblichen Ausschreibung.
- Förderung der Fertigung sauberer Technologien Der Rahmen ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Investitionen in neue Fertigungskapazitäten zu fördern:
- in Form von Regelungen für alle Fertigungsprojekte im Zusammenhang mit Technologien, die unter die Netto-Null-Industrie-Verordnung fallen, und
- auf individueller Basis für Fertigungsprojekte im Bereich der Netto-Null-Technologien, wenn dies erforderlich ist, um zu verhindern, dass solche Investitionen aus Europa abwandern.
Darüber hinaus ermöglicht der Rahmen die Förderung der Herstellung und Verarbeitung kritischer Rohstoffe, die für saubere Technologien erforderlich sind. Um die Kohäsion zwischen den verschiedenen Regionen in Europa zu wahren, können die Mitgliedstaaten Vorhaben in benachteiligten Gebieten (entsprechend der Fördergebietskarten) stärker unterstützen. Ferner erhalten die Mitgliedstaaten über den Rahmen die Möglichkeit, die Nachfrage nach Produkten für saubere Technologien zu steigern, indem sie steuerliche Anreize bieten, z. B. indem sie es Unternehmen ermöglichen, die Kosten für Investitionen in saubere Technologien schneller von ihren steuerpflichtigen Einkünften abzuziehen.
- Maßnahmen zur Verringerung der Risiken privater Investitionen in Vorhaben zur Unterstützung des Deals für eine saubere Industrie Öffentliche und private Investitionen müssen Hand in Hand gehen, um den Übergang zu einer dekarbonisierten Wirtschaft voranzutreiben. Die Mitgliedstaaten können Maßnahmen ergreifen, um die Risiken privater Investitionen in Vorhaben, die unter den Rahmen fallen (einschließlich Investitionen in die Energieinfrastruktur und Kreislaufwirtschaft), zu verringern. Die Förderung kann in Form von Beteiligungskapital, Darlehen und/oder Garantien für einen speziellen Fonds oder eine Zweckgesellschaft, der/die das Portfolio beihilfefähiger Vorhaben halten wird, gewährt werden.
Hintergrund
Mit den EU-Beihilfevorschriften soll verhindert werden, dass ein Unternehmen durch staatliche Unterstützung einen wettbewerbsverzerrenden Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern erhält.
Andere Beihilfevorschriften, die für den Deal für eine saubere Industrie von Bedeutung sind (d. h. die Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen) gelten weiterhin parallel und können von den Mitgliedstaaten für andere, komplexere Fördermaßnahmen verwendet werden. Die Mitgliedstaaten werden in diesem Bereich auch weiterhin staatliche Beihilfemaßnahmen im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung durchführen, die nicht bei der Kommission angemeldet werden müssen.
Die Kommission hat die Mitgliedstaaten und Interessenträger zu einem Entwurf dieses Beihilferahmens konsultiert. Dem ging eine Umfrage unter den Mitgliedstaaten über die Anwendung des TCTF voraus. In der endgültigen Fassung des Rahmens hat die Kommission alle eingegangenen Beiträge berücksichtigt.
Einzelheiten zu dieser Konsultation und die eingegangenen Beiträge sind hier zu finden.
Weitere Informationen
Deal für eine saubere Industrie
Befristeter Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels
Netto-Null-Industrie-Verordnung
Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
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- Datum der Veröffentlichung
- 25. Juni 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland