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Vertretung in Deutschland

Sichere Stromversorgung: Kommission genehmigt deutschen Kapazitätsmechanismus von bis zu 35 Milliarden Euro

  • Pressemitteilung
  • 2. September 2026
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 6 Min

Die Europäische Kommission hat einen ab 2031 zur Verfügung stehenden Kapazitätsmechanismus für Deutschland nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft und genehmigt. Mit dieser Maßnahme, deren Kosten auf 15,6 Milliarden Euro bis 35,2 Milliarden Euro geschätzt werden, soll sichergestellt werden, dass ausreichende Kapazitäten für die Erzeugung, Speicherung und den flexiblen Verbrauch von Strom vorhanden sind, sodass die Stromerzeugung die erwartete Nachfrage durchweg decken kann. 

Kapazitätsmechanismen können im Rahmen des Übergangs zu einem dekarbonisierten Stromsystem eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der Versorgungssicherheit spielen, und die genehmigte Maßnahme beinhaltet Anforderungen, mit denen die Verwirklichung der Klimaneutralität bis spätestens 2045 unterstützt wird.

Die deutsche Beihilfemaßnahme

Deutschland hat eine Maßnahme zur Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit ab dem Jahr 2031 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Im Rahmen dieses marktweiten Mechanismus vergütet der Übertragungsnetzbetreiber die gesamte Kapazität, die erforderlich ist, um den Zuverlässigkeitsstandard, einen Standard zur Gewährleistung einer angemessenen Versorgungssicherheit, zu erfüllen. Dieser Standard wurde auf der Grundlage der jüngsten von der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) durchgeführten Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf europäischer Ebene 2025 festgelegt.

Dieser Kapazitätsmechanismus wird allen Technologien (Erzeugungstechnologien, Speicherung und Laststeuerung) und sowohl bestehenden als auch neuen Kapazitäten sowie grenzüberschreitenden Kapazitäten offenstehen. Die Verträge werden für eine Laufzeit von bis zu 15 Jahren abgeschlossen. Die Kapazitäten, die ab 2031 bereitstehen sollen, werden in wettbewerbsorientierten Auktionen ausgewählt. Alle geförderten Kapazitäten, für die 15-jährige Verträge gelten, müssen spätestens 2045 klimaneutral betrieben werden. Alle neuen Gaskraftwerke, die sich um einen Kapazitätsvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren bewerben, müssen wasserstofffähig sein, damit sie zu gegebener Zeit umgestellt werden können.

Auktionen 

Die ersten Auktionen werden im Jahr 2026 durchgeführt, bzw. im Jahr 2027, wenn es zu einer Unterdeckung kommt. Sie werden zusätzlichen Langzeitkapazitäten in Deutschland vorbehalten sein. Die weiteren Auktionen, die für die Jahre 2027 und 2029 geplant sind, werden allen Technologien und sowohl bestehenden als auch zusätzlichen Kapazitäten offenstehen. Deutschland wird ferner Ausschreibungen für die vorzeitige Dekarbonisierung durchführen, um die Dekarbonisierung eines Teils seiner gasbefeuerten Kapazität durch Umstellung auf Wasserstoff zu beschleunigen und so eine mögliche dauerhafte Abhängigkeit von Erdgas zu verhindern. Deutschland wird die Umstellung von Gas auf Wasserstoff unterstützen.

Die Kosten der Maßnahme werden je nach den Auktionsergebnissen für das Jahr 2031 auf 1 Milliarde Euro bis 3 Milliarden Euro geschätzt. Für die Zeit von 2032 bis 2045 werden die jährlichen Kosten auf 0,9 Milliarden Euro bis 2,3 Milliarden Euro geschätzt.

Die Maßnahme steht – anders als die anfänglichen Ausschreibungen für zusätzliche Kapazitäten – auch ausländischen Kapazitäten offen, die in einem Mitgliedstaat angesiedelt sind, der über eine direkte Netzverbindung zu Deutschland verfügt.

Beihilferechtliche Würdigung der Kommission

Die Kommission hat die deutsche Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), nach dem die EU-Mitgliedstaaten die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen fördern können, sowie nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022. Die Kommission gelangte zu folgendem Ergebnis:

  • Die Maßnahme ist erforderlich und geeignet, um das angestrebte Ziel im Einklang mit der EU-Elektrizitätsverordnung zu erreichen.
  • Die Maßnahme ist angemessen, da die Höhe der Beihilfe dem tatsächlichen Finanzierungsbedarf entspricht. Darüber hinaus wird die Beihilfe nur für Vorhaben gewährt, die im Wege eines transparenten, diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahrens ausgewählt wurden, das Vorkehrungen zur Gewährleistung eines wirksamen Wettbewerbs enthält. Die Beihilfeempfänger werden auf der Grundlage der Höhe der Beihilfe, die sie zur Deckung ihres Preises pro Einheit gesicherter Kapazität pro Jahr für die Vorhaben verlangen, miteinander konkurrieren. Daher hat die Maßnahme begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen Mitgliedstaaten.

Vor diesem Hintergrund hat die Kommission die Maßnahme Deutschlands nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Deutschlands künftiger Kapazitätsmechanismus und Ausschreibungen für die vorzeitige Dekarbonisierung

Zusätzlich zu der heute von der Kommission nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigten Maßnahme beabsichtigt Deutschland, 2027 einen strukturellen Kapazitätsmechanismus einzuführen. Diese durch ein gesondertes Budget abgedeckte neue Maßnahme soll den Bedenken Deutschlands hinsichtlich der Versorgungssicherheit ab 2032 in umfassenderer Weise Rechnung tragen. Dieser künftige Kapazitätsmechanismus fällt nicht in den Geltungsbereich des heutigen Beschlusses der Kommission, ist jedoch ein wichtiger Bestandteil des Pakets, mit dem die für die Versorgungssicherheit erforderliche Sicherheit für Investoren gewährleistet werden soll.

Bis zum 31. Dezember 2027 werden Ausschreibungen für die vorzeitige Dekarbonisierung durchgeführt, die auf die Umstellung von 2 GW Kapazität von Gas auf Wasserstoff bis 2040 abzielen. In der Zeit von 2032 bis 2035 sind Ausschreibungen für die Umstellung von weiteren 2 GW Kapazität bis 2043 geplant. Diese Förderung für die vorzeitige Dekarbonisierung fällt nicht unter den heutigen Beschluss und wird gesondert angemeldet und geprüft werden.

Hintergrund

In den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2022 wird erläutert, wie die Kommission die Vereinbarkeit solcher Beihilfen, die der Anmeldepflicht nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV unterliegen, mit dem Binnenmarkt prüft.

Die Leitlinien bilden einen flexiblen, zweckmäßigen Rahmen, der den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bietet, die für die Erreichung der Ziele des Deals für eine saubere Industrie erforderlichen Fördermittel gezielt und kosteneffizient bereitzustellen. Die Vorschriften stehen mit den wichtigen, im Deal für eine saubere Industrie festgelegten Zielvorgaben der EU und anderen jüngsten Änderungen von Rechtsvorschriften in den Bereichen Energie und Umwelt im Einklang und tragen der zunehmenden Bedeutung des Klimaschutzes Rechnung. Sie enthalten Abschnitte zu Energieeffizienzmaßnahmen, Beihilfen für saubere Mobilität, Infrastruktur, Kreislaufwirtschaft, die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität sowie zu Maßnahmen für die Energieversorgungssicherheit.

Kapazitätsmechanismen dienen dem wichtigen Ziel, die Sicherheit der Stromversorgung zu gewährleisten. Kapazitätsmechanismen müssen gut konzipiert sein, damit sie i) nicht zu höheren Strompreisen für die Verbraucher führen, ii) nicht bestimmten Energieversorgern ungerechtfertigte Vorteile gegenüber ihren Wettbewerbern verschaffen und iii) grenzüberschreitende Stromflüsse in der EU nicht behindern.

Die EU-Elektrizitätsverordnung enthält Vorschriften zur Gewährleistung des Funktionierens des Elektrizitätsbinnenmarktes und legt einen Rahmen für eine regelmäßige Bewertung des prognostizierten Niveaus der Versorgungssicherheit in der EU fest. Wenn ein Risiko festgestellt wird, müssen die Mitgliedstaaten das Funktionieren des Elektrizitätsmarkts überprüfen und in Erwägung ziehen, die Verzerrungen zu beseitigen, die zu dem Risiko führen. Falls dies nicht ausreicht, können die Mitgliedstaaten einen Kapazitätsmechanismus einführen, der bestimmten Gestaltungsgrundsätzen entspricht, um kosteneffiziente, sauberere und verhältnismäßige Maßnahmen zur Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit sicherzustellen.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission zum Thema Wettbewerb unter der Nummer SA.106805 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.

Pressekontakt: %20martha [dot] schillmolleratec [dot] europa [dot] eu (Martha Schillmöller), Tel.: +49 (30) 2280-2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

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Datum der Veröffentlichung
2. September 2026
Autor
Vertretung in Deutschland