Die EU stellt weitere 1,55 Milliarden Euro für die Ukraine bereit – Geld, das aus den immobilisierten russischen Vermögenswerten stammt. Diese außerordentlichen Einnahmen der Zentralverwahrer (CSD, Central Securities Depository) wurden der Kommission als erste Tranche am 23. Juli zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden über die Europäische Friedensfazilität und die Ukraine-Fazilität bereitgestellt, als Unterstützung für die militärischen Fähigkeiten der Ukraine und den Wiederaufbau des Landes.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, betonte: „Die EU steht an der Seite der Ukraine. Für das Geld des Kremls gibt es kein besseres Symbol und keine bessere Verwendung, als die Ukraine und ganz Europa zu einem sichereren Lebensort zu machen.“
Der Hohe Vertreter der EU für Sicherheits- und Außenpolitik Josep Borrell fügte hinzu, es gehe um konkrete Unterstützung vor Ort: „Mit den 1,4 Milliarden Euro, die der Europäischen Friedensfazilität zugewiesen wurden, werden wir insbesondere den Erwerb vorrangiger militärischer Ausrüstung finanzieren - Luftabwehr und Munition für Artillerie- sowie die Beschaffung für die ukrainische Verteidigungsindustrie.“
Bereitstellung über zwei Wege
Die Mittel werden über die Europäische Friedensfazilität und die Ukraine-Fazilität bereitgestellt, als Unterstützung für die militärischen Fähigkeiten der Ukraine und den Wiederaufbau des Landes.
Die Immobilisierung der Vermögenswerte der russischen Zentralbank ist das Ergebnis der EU-Sanktionen gegen Russland, die nach dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verhängt wurden. Die außerordentlichen Einnahmen, die von EU-Betreibern erzielt werden, gehören nicht Russland und werden von Zentralverwahrern gehalten. Die EU hat nun damit begonnen, diese Einnahmen in die Ukraine zu leiten.
Hintergrund
Als Reaktion auf den brutalen und ungerechtfertigten Einmarsch Russlands in die Ukraine haben die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten mehrere Sanktionspakete beschlossen. Dabei wurden auch die Vermögenswerte der russischen Zentralbank, die in der EU gehalten werden, gesperrt. Das bedeutet, dass keine Transaktionen im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Rücklagen der russischen Zentralbank und der mit ihr verbundenen Einrichtungen erlaubt sind. Das wiederum führt zu einer außergewöhnlichen und ungewöhnlichen Anhäufung von Barmitteln und Einlagen in den Bilanzen von Zentralverwahrern aus fällig werdenden Finanzinstrumenten und generiert außerordentliche Einnahmen.
Im Anschluss an Vorschläge der Kommission und des Hohen Vertreters hat der Rat im Februar 2024 Folgendes beschlossen: Zentralverwahrer, die Vermögenswerte und Reserven der russischen Zentralbank im Wert von mehr als 1 Million Euro halten, die infolge von EU-Sanktionen stillgelegt wurden, müssen außerordentliche Kassenmittel, die sich aufgrund von EU-Sanktionen angesammelt haben, zurücklegen müssen und dürfen nicht über die daraus resultierenden Nettoeinnahmen der EU-Wirtschaftsbeteiligten verfügen.
Im Anschluss an die Vorschläge der Kommission und des Hohen Vertreters im März hat der Rat am 21. Mai 2024 eine Reihe von Rechtsakten angenommen, die die Verwendung dieser Nettogewinne zugunsten der Ukraine ermöglichen.
Weitere Informationen
Pressemitteilung in voller Länge
Kommission begrüßt Beschluss des Rates zu den eingefrorenen Vermögenswerten (22.5.2024)
Überblick: Sanktionen gegen Russland
EU-Solidarität mit der Ukraine (Überblick)
Factsheet: EU-Unterstützung für die Ukraine
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 26. Juli 2024
- Autor
- Vertretung in Deutschland