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Vertretung in Deutschland
Presseartikel3. Juni 2022Vertretung in Deutschland

Ab ins Wasser: Die meisten europäischen Badegewässer entsprechen höchsten Qualitätsstandards, in Deutschland 9 von 10

EU-Badegewässer. Zu sehen ist die Gretlmühle in Landshut.
© apm³ GmbH

Europas Badegewässer erfüllen höchste Qualitätsstandards. Das zeigt der heute veröffentlichte Jahresbericht über Badegewässer. Im Jahr 2021 wiesen fast 85 Prozent der Badegewässer in Europa eine „ausgezeichnete“ Qualität auf, in Deutschland sind es sogar 90,4 Prozent.

Von den 2.291 deutschen Badestellen haben 2.071 eine „ausgezeichnete“, 130 eine „gute“ und 38 eine „ausreichende“ Qualität. Lediglich 14 Badestellen (0,6 Prozent) waren „mangelhaft“. Die Länderberichte gibt es hier zum Download.

Die Bewertung der Europäischen Umweltagentur (EUA) in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission umfasst 21.859 Badestellen, die über das gesamte Jahr 2021 überwacht wurden und die in den EU-Mitgliedstaaten sowie in Albanien und der Schweiz liegen.

EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius erklärte: „Die Ergebnisse dieses Berichts sind gute Nachrichten für diejenigen, die ihren wohlverdienten Sommerurlaub an Europas schönen Badestellen verbringen. Egal, ob am griechischen Strand, am ungarischen See oder am französischen Fluss – wir können sicher sein, dass die große Mehrheit der Badegewässer von ausgezeichneter Qualität ist. Dies ist gut für die Umwelt, unsere Gesundheit und für die europäische Tourismusindustrie, die sich derzeit von der Pandemie erholt. Wir sind entschlossen, diese Standards beizubehalten und den Zustand auf dem Weg zu unserem Null-Schadstoff-Ziel noch weiter zu verbessern.“

Hans Bruyninckx, der Exekutivdirektor der EUA, sagte: „Die diesjährigen Ergebnisse zeigen, dass über 40 Jahre EU-Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Badegewässern in ganz Europa sowohl unserer Gesundheit als auch der Umwelt zugutegekommen sind. Der Null-Schadstoff-Aktionsplan der EU und die Überarbeitung der EU-Badegewässerrichtlinie werden unser Engagement für die Vermeidung und Verringerung der Umweltverschmutzung in den kommenden Jahrzehnten weiter festigen.“

Wichtigste Erkenntnisse des Berichts

Aus dem Bericht geht hervor, dass die Qualität der Küstenbadegebiete, die zwei Drittel aller Badestellen ausmachen, im Allgemeinen besser ist als die der Binnengewässer. 2021 wurde bei 88 Prozent der EU-Küstenbadegebiete die Wasserqualität mit „ausgezeichnet“ bewertet, von den Badestellen im Inland nur 78,2 Prozent. Seit der Annahme der Badegewässerrichtlinie im Jahr 2006 hat der Anteil der mit „ausgezeichneter“ Wasserqualität bewerteten Badestellen zugenommen und lag in den letzten Jahren stabil bei etwa 88 Prozent für Küstengebiete und 78 Prozent für Inlandsgebiete.

Aus dem Bericht geht auch hervor, dass 2021 an 95,2 Prozent der Badestellen die Mindeststandards für Wasserqualität erfüllt wurden. In Österreich, Malta, Kroatien, Griechenland, Zypern, Dänemark und Deutschland erfüllten mindestens 90 Prozent der Badegewässer die Qualitätsstandards für eine Bewertung mit „ausgezeichnet“.

Der Anteil der Gewässer mit mangelhafter Qualität ist seit 2013 zurückgegangen. 2021 machten mangelhafte Badegewässer 1,5 Prozent aller Badestellen in der EU aus. Im Jahr 2013 waren es noch 2 Prozent. Die mangelhafte Qualität ist oft die Folge einer kurzzeitigen Verschmutzung. In dem Bericht wird hervorgehoben, dass eine bessere Bewertung der Verschmutzungsquellen und die Einführung integrierter Wasserbewirtschaftungsmaßnahmen dazu beitragen können, die Wasserqualität zu verbessern.

Zusammen mit dem diesjährigen Bericht über die Badegewässer hat die EUA auch eine aktualisierte interaktive Karte veröffentlicht, auf der die Ergebnisse für die einzelnen Badegebiete ersichtlich sind. Zudem sind aktualisierte Länderberichte sowie weitere Informationen über die Umsetzung der Richtlinie in den verschiedenen Ländern verfügbar.

Hintergrund

Die Qualität der Badegewässer in Europa konnte in den letzten Jahrzehnten erheblich verbessert werden. Das gelang nicht zuletzt aufgrund der systematischen Überwachung und Bewirtschaftung, die im Rahmen der Badegewässerrichtlinie der EU und anderer EU-Umweltvorschriften (einschließlich der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser) eingeführt wurden.

In den EU-Rechtsvorschriften für Badegewässer ist festgelegt, wann die Qualität von Badegewässern entsprechend der nachgewiesenen Menge von Fäkalbakterien als „ausgezeichnet“, „gut“, „ausreichend“ oder „mangelhaft“ einzustufen ist. In den Fällen, in denen ein Gewässer als „mangelhaft“ eingestuft wird, sollten die EU-Mitgliedstaaten bestimmte Maßnahmen ergreifen, beispielsweise ein Badeverbot verhängen oder eine entsprechende Warnung anbringen, die Öffentlichkeit informieren und geeignete Abhilfemaßnahmen einleiten.

Diese Vorschriften haben dazu geführt, dass sich die Menge an unbehandelten oder teilweise behandelten kommunalen und industriellen Abwässern, die in Badegewässer gelangen, drastisch verringert hat. Dadurch ist das Schwimmen auch in vielen stadtnahen Oberflächengewässern möglich, die zuvor stark verschmutzt waren.

Die Europäische Kommission überprüft derzeit die Badegewässerrichtlinie. Es geht um die Bewertung, ob die geltenden Vorschriften noch zweckmäßig sind. Außerdem darum, die öffentliche Gesundheit zu schützen und die Wasserqualität zu verbessern. Und um die Frage, ob der bestehende Rahmen verbessert werden muss, insbesondere durch die Einbeziehung neuer Parameter.

Alle EU-Mitgliedstaaten sowie Albanien und die Schweiz überwachen ihre Badestellen gemäß den Bestimmungen der Badegewässerrichtlinie der EU.

Die Umsetzung der Badegewässerrichtlinie wird durch einen breiten EU-Rechtsrahmen für die Wassergesetzgebung unterstützt, einschließlich der Wasserrahmenrichtlinie, der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen, der Grundwasserrichtlinie, der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Bewertung der Badewasserqualität im Jahr 2021, einschließlich Factsheets zu den einzelnen Ländern und einer interaktiven Karte

EU-Vorschriften zur Badegewässerqualität

Überarbeitung der Badegewässerrichtlinie

Pressekontakte bei der Europäische Umweltagentur (EUA): constant [dot] brandateea [dot] europa [dot] eu (Constant Brand), Tel.: +45 2174-1872 und antti [dot] kaartinenateea [dot] europa [dot] eu (Antti Kaartinen), Tel.: +45 2336-1381

Pressekontakt bei der Kommissionsvertretung: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), Tel.: +49 (0) 30 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
3. Juni 2022
Autor
Vertretung in Deutschland