Die Aktualisierung des Blockadestatuts schließt nun die extraterritorialen Sanktionen, mit denen die Vereinigten Staaten den Iran erneut belegen werden, in ihren Anwendungsbereich ein. Zugleich wird das sogenannte Außenmandat der Europäischen Investitionsbank (EIB), das die Finanzierungen außerhalb der Europäischen Union mit einer EU-Haushaltsgarantie erlaubt, auch für Iran anwendbar sein. Diese Maßnahme verpflichtet die EIB jedoch nicht dazu, Projekte im Iran tatsächlich zu unterstützen, da es den Leitungsgremien der EIB überlassen bleibt, die Aufnahme solcher Finanzierungen im Einklang mit den einschlägigen Regeln und Verfahren zu beschließen.
Jetzt haben das Europäische Parlament und der Rat zwei Monate Zeit, um gegen diese Maßnahmen Einspruch zu erheben, bevor sie in Kraft treten. Wenn keine Einwände erhoben werden, werden die aktualisierten Rechtsakte veröffentlicht und treten spätestens Anfang August in Kraft, wenn der erste Teil der von den USA erneut verhängten Sanktionen in Kraft tritt. Gleichzeitig setzt sich die Europäische Union für die Aufrechterhaltung der Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten ein, die nach wie vor ein wichtiger Partner und Verbündeter sind.
Das Blockadestatut verbietet Unternehmen aus der EU, sich an die US-Sanktionen gegen Iran zu halten. Urteile ausländischer Gerichte zur Durchsetzung der US-Sanktionen werden in der EU nicht anerkannt.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung vom 18. Mai 2018
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 6 Juni 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland