Die Europäische Kommission begrüßt die vom Europäischen Parlament und dem Rat erzielte politische Einigung darauf, den Abwicklungszyklus für Wertpapiergeschäfte innerhalb der EU von zwei Tagen auf einen Tag zu verkürzen (T+1). Stichtag für die entsprechende Änderung der Verordnung über Zentralverwahrer ist der 11. Oktober 2027.
Rasche, effiziente und belastbare Lösung
Maria Luís Albuquerque, EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen und die Spar- und Investitionsunion, begrüßte die rasche politische Einigung: „Für die Spar- und Investitionsunion, mit der private Finanzmittel mobilisiert werden sollen, um das Wachstum in der EU anzukurbeln, ist eine rasche, effiziente und belastbare Lösung von entscheidender Bedeutung. Dieses Abkommen ist ein wichtiger Schritt, um die EU-Kapitalmärkte attraktiver und wettbewerbsfähiger zu machen.“
Kürzere Abwicklung, niedrigere Risiken
Die Verkürzung auf T+1 wird Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der EU-Kapitalmärkte stärken und erhebliche Vorteile bringen. Sie wird auch dazu beitragen, tiefere und liquidere Kapitalmärkte zu entwickeln - ein zentrales Ziel der Spar- und Investitionsunion (SIU). Je kürzer die Abwicklung ist, desto kürzer sind die Risiken, denen Käufer und Verkäufer ausgesetzt sind, und die kürzeren Anleger müssen warten, bis sie das ihnen geschuldete Geld oder die ihnen geschuldeten Sicherheiten erhalten.
Hintergrund
Die Abwicklung ist der Vorgang, durch den der Käufer das Wertpapier, z. B. Aktien oder Anleihen, und der Verkäufer die Barmittel erhält. Der Abwicklungszyklus ist der Zeitraum zwischen dem Handelstag (T) und dem Erfüllungstag (dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer die Wertpapiere erhält und der Verkäufer die Zahlung erhält).
Weitere Informationen
Verordnung über Zentralverwahrer
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 19. Juni 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland