Die Bundesregierung hat den Überbrückungskredit als Beilhilfe für Unternehmen in Schwierigkeiten bei der EU-Kommission angemeldet. Für diese Form der Beihilfen gelten strenge Vorgaben.
Weitere Informationen:
Volltext der Leitlinien der Kommission für Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 16. August 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland