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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 11. Dezember 2020
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Allergene Duftstoffe in Spielzeug: Kommission verbessert Kennzeichnung und verbietet weitere Duftstoffe

Duftstoffe können Allergien auslösen, die ein Leben lang anhalten können. Die Kommission hat deshalb heute (Freitag) beschlossen, die Liste der verbotenen Duftstoffe in Spielzeug zu erweitern und eine Kennzeichnungspflicht für weitere allergene...

Da allergene Duftstoffe unabhängig von ihrer Verwendung weiterhin Allergien auslösen können, hat die Kommission die Spielzeugrichtlinie geändert und die Liste der 55 verbotenen Duftstoffe um Atranol, Chloratranol und Methylheptincarbonat in Spielzeug und Spielzeugmaterialien erweitert.

Zusätzlich sehen die neuen Regeln vor, dass 61 weitere allergene Duftstoffe in Spielzeug, wenn sie mehr als 100 mg/kg enthalten, auf dem Spielzeug, auf einem aufgeklebten Etikett, auf der Verpackung oder einem Beipackzettel gekennzeichnet werden müssen.

Die neuen Vorschriften werden in den nächsten Tagen im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Kennzeichnungsvorschriften und -verbote gelten 18 Monate später in allen Mitgliedsstaaten.

Weitere Informationen:

Daily News vom 11. Dezember 2020

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu ( Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
11. Dezember 2020
Autor
Vertretung in Deutschland