Nachdem Kommissionspräsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union von 2020 das Prinzip betont hatte, dass Menschen, die in einem Land Vater oder Mutter sind, in jedem Land Vater oder Mutter sind, erwägt die Europäische Kommission Möglichkeiten, die Anerkennung der Elternschaft in der Union sicherzustellen. Dies soll insbesondere durch die Annahme eines Legislativvorschlags zur Anerkennung der Elternschaft zwischen den Mitgliedstaaten erfolgen.
Mit dieser Umfrage sollen die Probleme ermittelt werden, die derzeit in grenzüberschreitenden Situationen in der Union auftreten können, wenn die in einem Mitgliedstaat festgestellte Elternschaft in Bezug auf ein Kind in einem anderen Mitgliedstaat nicht anerkannt wird. Es sollen auch Meinungen zur Annahme eines Vorschlags über die Anerkennung der Elternschaft zwischen den Mitgliedstaaten und über seinen Anwendungsbereich eingeholt werden. Diese Umfrage wird auch in die Aktualisierung der Leitlinien über die Freizügigkeit aus dem Jahr 2009 einfließen, die darauf abzielen, die Rechtssicherheit für EU-Bürgerinnen und -Bürger, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, zu verbessern.
Diese Konsultation richtet sich in erster Linie an folgende Interessenträger: (i) Organisationen oder Netze der Zivilgesellschaft und nichtstaatliche Organisationen, die sich mit Kinderrechten, Familienrecht, Menschenrechten und Nichtdiskriminierung befassen, (ii) Bürgerinnen und Bürger, einschließlich Eltern (iii) Forschung und Wissenschaft und iv) Angehörige der Rechtsberufe und ihrer Verbände, wie Rechtsanwälte, die Mandanten in Angelegenheiten des internationalen Familienrechts und der Freizügigkeit unterstützen, sowie Gerichtsvollzieher und Notare, Justizangehörige und Standesbeamte. Weitere mögliche Ansprechpartner sind internationale Organisationen, die sich mit Menschenrechten und den Rechten des Kindes oder mit internationalem Privatrecht und Fragen des Personenstands befassen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es möglich, dass eine in einem EU-Mitgliedstaat festgestellte Elternschaft in einem anderen Mitgliedstaat nicht anerkannt wird. Dies kann für die betroffenen Kinder zu erheblichen Benachteiligungen führen, etwa wenn sie in einen anderen Mitgliedstaat reisen oder dorthin ziehen und die Gefahr besteht, dass die ihnen als Kindern aus der Familienangehörigkeit erwachsenden Rechte (z. B. Unterhalt, Erbschaft) kompromittiert werden.
Weitere Informationen:
Konsultation zur Anerkennung der Elternschaft innerhalb der EU
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 19. Mai 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland