Die für Verkehr zuständige Kommissarin Adina Vălean fügte hinzu: „Starke Passagierrechte sind eine Voraussetzung für einen erfolgreichen Luftfahrtsektor. Wir prüfen derzeit regulatorische Optionen, um den Schutz der Fluggäste vor künftigen Krisen zu stärken, wie es in unserer Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität vorgesehen ist.“ Die EU-Kommission werde weiterhin mit den nationalen Behörden zusammenarbeiten, damit die Rechte der Passagiere richtig kommuniziert, umgesetzt und durchgesetzt werden. „Die Passagiere müssen eine echte Wahl zwischen Gutscheinen und Erstattungen haben“, sagte Vălean.
Fluggesellschaften, die in der EU tätig sind, müssen das EU-Verbraucherrecht einhalten - von der Gewährleistung einer transparenten Kommunikation bis hin zur proaktiven Information der Passagiere über ihre Rechte. Insbesondere müssen sie die Wahl zwischen einer Rückerstattung und einem Gutschein bieten und die Passagiere darüber informieren, dass sie das Recht haben, ihre Gutscheine jederzeit gegen Geld einzutauschen.
Die meisten der befragten Fluggesellschaften erstatten auch nicht innerhalb der vom EU-Recht vorgesehenen 7-Tage-Frist. Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass diese Frist für alle neuen Buchungen eingehalten wird - unabhängig davon, ob sie direkt oder über einen Vermittler gekauft wurden - und um den Rückstau an ausstehenden Erstattungen zügig abzubauen, spätestens bis zum 1. September 2021.
Weitere Informationen:
Überblick über die Maßnahmen für die Fluggesellschaften
Pressekontakt: nikola [dot] johnec [dot] europa [dot] eu ( Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 28. Juni 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland