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Vertretung in Deutschland
Presseartikel9. Dezember 2015Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Ansip und Oettinger legen Plan für modernes Urheberrecht vor

Wer digitale Inhalte zu Hause gekauft hat, soll sie zukünftig auch auf Reisen nutzen können.

Urheberrecht

Die EU-Kommission hat dazu heute eine Verordnung zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhalten im europäischen Binnenmarkt vorgeschlagen, die zeitgleich mit dem Wegfall der Roaminggebühren 2017 in allen 28 Mitgliedstaaten unmittelbar greifen soll. Außerdem hat sie ihren Plan für konkrete Gesetzesvorschläge vorgelegt, mit dem sie in den kommenden sechs Monaten das europäische Urheberrecht modernisieren will.

"Unser Ziel ist es, den Menschen einen breiteren Zugang zu kulturellen Inhalten zu ermöglichen und die Urheber zu unterstützen. Außerdem wollen wir die europäische Forschung und Entwicklung z. B. mit Techniken wie Text- und Data-Mining stärken. Der digitale Binnenmarkt ist das wegweisende Konzept, mit dem Europa seinen Platz im Digitalzeitalter behaupten will, und heute nehmen wir seine Verwirklichung in Angriff", sagte Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt.

Günther Oettinger, EU-Kommissar für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, bezeichnete die Vorschläge als "ersten Schritt einer ehrgeizigen Reform". Er vertraut nun darauf, dass die Mitgesetzgeber, also Europäisches Parlament und die Mitgliedstaaten, nun alles tun, damit die Portabilität ab 2017 für die europäischen Verbraucher Wirklichkeit wird. "Wir wollen urheberrechtliche Rahmenbedingungen schaffen, die stimulierend und gerecht sind, die Investitionen in die Kreativität belohnen und den Europäerinnen und Europäern den rechtmäßigen Zugang zu Inhalten und deren rechtmäßige Nutzung erleichtern."

1. Ein breiterer Zugang zu Inhalten in der gesamten EU

Die heutigen Vorschriften zur Portabilität von Inhalten sind ein erster Schritt zur Verbesserung der Zugänglichkeit kultureller Werke. Im nächsten Frühjahr werden weitere Vorschläge folgen. Die Kommission will die grenzüberschreitende Online-Verbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen verbessern (durch eine Änderung der Satelliten- und Kabelrichtlinie) und die Erteilung von Lizenzen für den grenzüberschreitenden Zugang zu Inhalten vereinfachen. Die Kommission wird sich auch darum bemühen, vergriffenen Werken zu einem neuen Leben zu verhelfen.

Ferner sollen innovative Werkzeuge entwickelt werden, z. B. ein europäischer Aggregator von Online-Suchportalen und Lizenzvergabestellen, um die Verbreitung von Filmen zu fördern, die nur in wenigen Mitgliedstaaten verfügbar sind.

2. Ausnahmen vom Urheberrecht für eine innovative und inklusive Gesellschaft

Die Kommission arbeitet an wichtigen EU-weiten Ausnahmen vom Urheberrecht. Solche Ausnahmen erlauben unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ohne vorherige Genehmigung der Rechteinhaber. Die Kommission wird EU-Vorschriften überarbeiten, damit Forscher leichter die "Text- und Data-Mining"-Technik einsetzen und große Datenmengen auswerten können.

In diesem Zusammenhang ist die Bildung ebenfalls eine wichtige Priorität. Beispielsweise sollte es für Lehrer, die online unterrichten, bessere und klarere Regeln geben, die auch europaweit gelten. Ferner möchte die Kommission erreichen, dass mehr Werke für Menschen mit Behinderungen zugänglich werden. Schließlich wird die Kommission prüfen, ob es nötig ist, mehr Rechtssicherheit für Internetnutzer zu schaffen, die ihre Fotos von Gebäuden und dauerhaft im öffentlichen Raum befindlichen öffentlichen Kunstwerken ins Internet stellen ("Panorama-Ausnahme").

3. Schaffung eines gerechteren Markts

Die Kommission wird prüfen, ob die Online-Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke, die aus Investitionen ihrer Schöpfer und der Kreativwirtschaft hervorgegangen sind, angemessen durch Lizenzen autorisiert und vergütet wird. Sie wird also prüfen, ob die Gewinne aus der Online-Nutzung solcher Werke gerecht aufgeteilt werden. In diesem Zusammenhang wird sich die Kommission auch mit der Rolle der Nachrichten-Aggregationsdienste befassen.

Dabei wird sie die Verhältnismäßigkeit wahren, es besteht keineswegs die Absicht, eine "Steuer" auf Hyperlinks zu erheben. Von Nutzern, die einfach nur einen Hyperlink zu urheberrechtlich geschützten Inhalten weitergeben, soll also keine Urheberrechtsabgabe verlangt werden. Außerdem wird die Kommission prüfen, ob Lösungen auf EU-Ebene zur Stärkung der Rechtssicherheit, Transparenz und Ausgewogenheit des Systems zur Vergütung von Autoren und Künstlern in der EU geboten sind. Dabei wird sie die Kompetenzverteilung zwischen EU-Ebene und nationaler Ebene berücksichtigen. Die noch laufende öffentliche Konsultation über Plattformen und Online-Mittler wird in diese allgemeinen Überlegungen einfließen.

4. Bekämpfung der Piraterie

Die EU-Kommission wird im kommenden Jahr an einem europäischen Rahmen arbeiten, der den Finanzströmen folgt und diese für Unternehmen austrocknet, die mit Piraterie Geld machen ("Follow-the-Money") Darin wird sie alle einschlägigen Partner (Rechteinhaber, Werbung, Zahlungsdienstleister, Verbraucherverbände u.a.) einbeziehen, mit denen bis zum Frühjahr 2016 Einigung erzielt werden soll.

Die Kommission will die EU-Bestimmungen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums verbessern, und hat deshalb als ersten Schritt heute eine öffentliche Konsultation zur Bewertung und Modernisierung des bestehenden Rechtsrahmens eingeleitet. Außerdem wird sie sich damit befassen, wie die Entfernung illegaler Inhalte durch Online-Mittler effizienter gemacht werden kann.

Hintergrundinformationen und weiterführende Links entnehmen Sie bitte der ausführlichen Pressemitteilung.

Ein Memo finden Sie hier.

Zur Konsultation zu den Rechten am geistigen Eigentum.

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet der Infopunkt der Berliner Vertretung der Europäischen Kommission per infoateuropa-punkt [dot] de (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
9. Dezember 2015
Autor
Vertretung in Deutschland