Für Taiwan orientiert sich die Höhe der Zollsätze an der Dumpingspanne; für China und Indonesien werden die Zälle an der Schadensspanne festgesetzt, d.h. der Höhe, die zur Beseitigung des wirtschaftlichen Schadens für die europäischen Hersteller erforderlich ist. Parallel dazu verfolgt die Kommission auch ihre Untersuchung von Subventionen derselben Warengruppe.
Mit den heute angenommenen Maßnahmen erhöht sich die Gesamtzahl der EU-Handelsschutzmaßnahmen für Stahl auf 55. Die Kommission verteidigt weiterhin EU-Unternehmen gegen unfairen Handel und Wettbewerb aus dem Ausland und passt ihre Verfahren - im Rahmen der internationalen Verpflichtungen der EU nach dem WTO-Recht - an die aktuellen besonderen Umstände an. Weitere Informationen über die heutigen Antidumpingmaßnahmen können im Amtsblatt der EU eingesehen werden.
Weitere Informationen:
Übersicht über alle Schutzmaßnahmen gegen Importe in die EU
Übersicht über die europäischen Schutzmaßnahmen für Stahlerzeugnisse
Pressekontakt: Laura [dot] Bethkeec [dot] europa [dot] eu (Laura Bethke), Tel.: +49 (30) 2280- 2200
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 8. April 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland