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Presseartikel24. Januar 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 6 Min

Apple-Zulieferer Qualcomm büßt mit 997 Millionen Euro für Missbrauch marktbeherrschender Stellung

Die Europäische Kommission hat gegen Qualcomm eine Geldbuße von 997 Mio. Euro wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung im Sektor der LTE-Basisband‑Chipsätze verhängt. „Qualcomm hat Milliarden von US-Dollar an Apple gezahlt, damit Apple...

Apple

„Durch das Verhalten von Qualcomm wurden Verbrauchern und anderen Unternehmen mehr Auswahl und Innovation vorenthalten - und das in einem Sektor mit riesiger Nachfrage und enormem Potenzial für innovative Technologien“, so Vestager weiter.

Vorgehensweisen von Qualcomm und Markt für LTE-Basisband-Chipsätze

Basisband-Chipsätze ermöglichen die Verbindung von Smartphones und Tablets mit zellularen Netzwerken und werden sowohl für die Stimm- als auch für die Datenübertragung genutzt. LTE-Basisband-Chipsätze entsprechen dem 4G-/LTE-Standard (Long Term Evolution Standard).

Qualcomm ist mit Abstand der weltgrößte Anbieter von Basisband-Chipsätzen. Allerdings sind noch andere Chiphersteller auf diesem Markt tätig: Vor allem Intel (der größte Anbieter von Chipsätzen für Computer) versucht, Qualcomm herauszufordern und mit dem Unternehmen zu konkurrieren.

Schon lange Zeit war Apple als bedeutender Hersteller von Smartphones und Tablets mit einem ausgezeichneten Markenimage einer der Hauptabnehmer von LTE-Basisband-Chipsätzen. 2011 verpflichtete sich Qualcomm in einer Vereinbarung mit Apple, erhebliche Zahlungen dafür zu leisten, dass Apple in seinen „iPhone“- und „iPad“-Geräten ausschließlich Qualcomm-Chipsätze verwendet. 2013 wurde die Geltungsdauer der Vereinbarung bis Ende 2016 verlängert.

Der Vereinbarung zufolge hätte Qualcomm diese Zahlungen eingestellt, wenn Apple ein Gerät mit dem Chipsatz eines Konkurrenten auf den Markt gebracht hätte. Darüber hinaus hätte Apple während des größten Teils der Geltungsdauer der Vereinbarung im Fall eines Anbieterwechsels einige der in der Vergangenheit erhaltenen Zahlungen zurückerstatten müssen.

Damit wurden Qualcomms Konkurrenten – unabhängig davon, wie gut ihre Produkte waren - daran gehindert, in einen wirksamen Wettbewerb um das beträchtliche Geschäft mit Apple zu treten. Ihnen wurden außerdem geschäftliche Möglichkeiten mit anderen Kunden vorenthalten, die sich vielleicht ergeben hätten, wenn sie sich Apple als Kunden gesichert hätten.

Interne Unterlagen belegen, dass Apple ernsthaft in Erwägung zog, in Bezug auf einen Teil seiner Basisband-Chipsätze zu Intel zu wechseln. Die von Qualcomm gestellte Ausschließlichkeitsbedingung war ein wesentlicher Faktor dafür, dass Apple sich entschied, einen Anbieterwechsel bis zum Ablauf der Vereinbarung aufzuschieben. Im September 2016, als das Ende der Geltungsdauer der Vereinbarung nahte und die Kosten eines Wechsels trotz der darin enthaltenen Bedingungen begrenzt waren, begann Apple, einen Teil seines Bedarfs an Basisband-Chipsätzen von Intel zu beziehen. Bis dahin jedoch wurden Verbrauchern und anderen Unternehmen durch die Vorgehensweise von Qualcomm die Vorteile eines wirksamen Wettbewerbs in Form von mehr Auswahl und Innovation verwehrt.

Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften

Die Vorgehensweisen von Qualcomm stellen einen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt der LTE-Basisband-Chipsätze durch die Verhinderung eines Leistungswettbewerbs dar.

Eine marktbeherrschende Stellung als solche ist nach den EU-Kartellvorschriften nicht rechtswidrig. Allerdings tragen marktbeherrschende Unternehmen eine besondere Verantwortung und dürfen ihre starke Marktstellung nicht dadurch missbrauchen, dass sie den Wettbewerb auf dem von ihnen beherrschten Markt oder auf anderen Märkten einschränken.

Dem heutigen Beschluss zufolge hat Qualcomm im Untersuchungszeitraum (d. h. mindestens von 2011 bis 2016) eine beherrschende Stellung auf dem weltweiten Markt für LTE-Basisband-Chipsätze eingenommen, in erster Linie durch seine sehr hohen Marktanteile von mehr als 90 Prozent während des größten Teils dieses Zeitraums. Der Markt ist außerdem durch hohe Zutrittsschranken geprägt. Dazu zählen die Ausgaben für Forschung und Entwicklung, die ein Anbieter tätigen muss, bevor er LTE-Chipsätze auf den Markt bringen kann, und verschiedene Schranken im Zusammenhang mit Qualcomms Rechten des geistigen Eigentums.

Das Unternehmen Qualcomm hat seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem es Konkurrenten am Wettbewerb auf diesem Markt gehindert hat. Dies hat das Unternehmen dadurch erreicht, dass es erhebliche Zahlungen an einen Hauptkunden geleistet und dabei zur Bedingung gemacht hat, dass dieser ausschließlich Qualcomm-Chipsätze verwendet. Das Problem einer solchen Regelung besteht nicht darin, dass der Kunde einen kurzfristigen Preisnachlass erhält, sondern in der Ausschließlichkeitsbedingung, die Konkurrenten die Möglichkeit zum Wettbewerb vorenthält.

Gestützt auf eine Vielzahl von qualitativen und quantitativen Belegen gelangte die Kommission zu dem Ergebnis, dass sowohl die Verbraucher als auch der Wettbewerb durch das Verhalten von Qualcomm beeinträchtigt wurden. Dabei wurde unter anderem Folgendes berücksichtigt:

  • der Umfang der beherrschenden Stellung von Qualcomm;
  • die erheblichen Beträge, die Qualcomm im Gegenzug für die Ausschließlichkeit gezahlt hat;
  • das breite Spektrum neuerer Belege (einschließlich interner Unterlagen von Apple) dafür, dass die Zahlungen von Qualcomm den Anreiz für Apple verringert haben, zu Konkurrenten zu wechseln;
  • die Bedeutung von Apple als Kunde auf dem Markt für LTE-Basisband-Chipsätze: Auf Apple entfällt ein beträchtlicher Anteil der Nachfrage nach LTE-Chipsätzen (im Durchschnitt ein Drittel während des gesamten Zeitraums der Zuwiderhandlung). Darüber hinaus ist Apple ein führender Smartphone-und Tablet-Hersteller, wodurch die Entscheidungen anderer Kunden und Hersteller bezüglich Beschaffung und Konzeption beeinflusst werden können. Da Qualcomm Konkurrenten daran gehindert hat, in einen wirksamen Wettbewerb um das beträchtliche Geschäft mit Apple zu treten, hatte das Verhalten von Qualcomm Auswirkungen auf den gesamten Markt für LTE-Basisband-Chipsätze;
  • Qualcomm hat nicht nachgewiesen, dass die Ausschließlichkeitsbedingung zu Effizienzgewinnen geführt hat, die seine Vorgehensweise hätten rechtfertigen können.

Die Kommission hat auch eine von Qualcomm vorgelegte Preis-Kosten-Prüfung beurteilt, die jedoch von ihr zurückgewiesen wurde. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Ergebnisse dieser Prüfung nicht die Auffassung von Qualcomm untermauern, wonach seine Ausschließlichkeitszahlungen keine wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen haben können.

Auf dieser Grundlage kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die rechtswidrige Vorgehensweise von Qualcomm erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Wettbewerb hatte, da hierdurch Konkurrenten vom Markt ausgeschlossen wurden und den europäischen Verbrauchern eine echte Auswahl und Innovation vorenthalten wurde.

Folgen des Beschlusses

Die in diesem Fall verhängte Geldbuße von 997 439 000 Euro trägt der Dauer und Schwere der Zuwiderhandlung Rechnung und zielt darauf ab, die Marktteilnehmer in Zukunft von solchen wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen abzuhalten. Der Betrag entspricht 4,9 Prozent des Umsatzes von Qualcomm im Jahr 2017.

Im Einklang mit den Leitlinien der Kommission von 2006 für Geldbußen (siehe Pressemitteilung und MEMO) wurde die Geldbuße anhand der Höhe des Umsatzes berechnet, den Qualcomm durch direkte und indirekte Verkäufe von LTE-Basisband-Chipsätzen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erzielt. Die Dauer der in dem Beschluss festgestellten Zuwiderhandlung beträgt fünf Jahre, sechs Monate und 23 Tage.

Die Kommission hat Qualcomm außerdem angewiesen, in Zukunft auf derartige Vorgehensweisen und Vorgehensweisen mit gleichem Zweck oder gleicher Wirkung zu verzichten.

Hintergrund

Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 54 des EWR-Abkommens untersagen den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.

Die Kommission leitete ihre Untersuchung am 16. Juli 2015 ein. Am 8. Dezember 2015 richtete die Kommission eine Mitteilung der Beschwerdepunkte an Qualcomm, in der sie ihre vorläufigen Bedenken darlegte, gefolgt von einem Schreiben im Februar 2017 mit zusätzlichen Fakten, die für den endgültigen Beschluss relevant waren. Die Verteidigungsrechte von Qualcomm in diesem Fall wurden uneingeschränkt gewahrt. Darüber hinaus kam die Kommission angesichts der in ihren Verfahrensakten enthaltenen Belege, die auf eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs durch das Verhalten von Qualcomm hindeuten, zu dem Schluss, dass dieser Fall die Kriterien für eine vorrangige Prüfung gemäß der Mitteilung der Kommission zur Erläuterung der Prioritäten beim Vorgehen gegen Behinderungsmissbrauch erfüllt, der zufolge der Schwerpunkt auf denjenigen Verhaltensweisen liegen sollte, die den Verbrauchern am meisten schaden.

Unabhängig davon sandte die Kommission Qualcomm am 8. Dezember 2015 eine Mitteilung der Beschwerdepunkte betreffend eine mögliche Anwendung von Verdrängungspreisen. Diese Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen, so dass ihrem Ausgang zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorgegriffen werden kann.

Weitere Informationen über den heutigen Beschluss werden auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer 40220 veröffentlicht.

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
24. Januar 2018
Autor
Vertretung in Deutschland