Die Europäische Kommission hat, gestützt auf wissenschaftliche Gutachten, einen Vorschlag für die Gesamtfangmengen (TAC) für zehn Fischbestände vorgelegt. Es geht um Bestände, die im Atlantik, Kattegat und Skagerrak ausschließlich von der EU bewirtschaftet werden.
Engagement für mehr Nachhaltigkeit der Bestände
Der für den europäischen Grünen Deal zuständige Exekutiv-Vizepräsident Maroš Šefčovič erklärte: „Dieser Vorschlag veranschaulicht das Engagement der Kommission, die Nachhaltigkeit unserer Fischbestände langfristig zu gewährleisten und den Fischern nach Möglichkeit mehr Fangmöglichkeiten zu bieten. Die Nachhaltigkeit unserer Fischerei und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Sektors gehen Hand in Hand. Die Fischer, die Mitgliedstaaten und die Kommission müssen weiterhin in die gleiche Richtung zusammenarbeiten. Dank unserer gemeinsamen Anstrengungen können wir in diesem Jahr Erhöhungen für mehrere wichtige Fischbestände vorschlagen.“
Vorschläge im Detail
Die Kommission schlägt eine Anhebung der Fangbeschränkungen für fünf Bestände vor:
- Seeteufel
- Meerhecht und Stöcker in den iberischen Atlantikgewässern
- Kaisergranat im südlichen Golf von Biskaya
- Kaisergranat im Kantabrischen Meer
- Seezunge im Golf von Biskaya
Für Seehecht in den iberischen Atlantikgewässern schlägt die Kommission vor, die vom ICES vorgelegte TAC 2024 (17 445 Tonnen) beizubehalten. Das Ziel ist das richtige Gleichgewicht zwischen einem langfristigen Schutz des Seehechts und der Möglichkeit für Fischer, ihn zu fangen.
Für Scholle im Kattegat schlägt die Kommission vor, die TAC 2024 beizubehalten. Scholle und Kabeljau werden in Fischereien gefangen, die auf Kaisergranat abzielen. Angesichts des Nullfanggutachtens für Kabeljau sollten die Fangbeschränkungen für Kaisergranat und Scholle niedrig bleiben, um einen zunehmenden Beifangdruck auf Kabeljau zu vermeiden.
Für Seezunge im Skagerrak-Kattegat und in der westlichen Ostsee schlägt die Kommission angesichts der geringen Biomasse des Bestands vor, die gezielte Fischerei auszusetzen und eine Beifang-TAC für Fischereien auf Kaisergranat in Höhe der jüngsten Fänge festzusetzen.
Auf der Grundlage des Vorsorgeansatzes empfiehlt der ICES in den Jahren 2025 und 2026 Nullfänge für Rundnasen-Grenadier im Skagerrak-Kattegat. Die Kommission schlägt vor, für die Jahre 2025 und 2026 eine niedrige mehrjährige Beifang-TAC für Rundnasen-Grenadier für Fischereien auf Tiefseegarnelen in Höhe der jüngsten Anlandungen festzusetzen.
Erweiterte Maßnahmen zum Schutz der Aale
Angesichts des kritischen Zustands der europäischen Aalpopulation schlägt die Kommission vor, die bestehenden Maßnahmen zum Schutz des Bestands beizubehalten. Dazu gehören eine obligatorische sechsmonatige Fangsperre und ein Verbot der gesamten Freizeit-Aalfischerei in den Meeresgewässern und Brackgewässern des Nordostatlantiks der EU.
Weitere Schritte
Der Rat wird den Vorschlag der Kommission am 9. und 10. Dezember erörtern und Fangmöglichkeiten für 2025 und in einigen Fällen für 2026 festlegen. Die Verordnung sollte ab dem 1. Januar 2025 gelten. Dieser Vorschlag wird nach Abschluss der laufenden Konsultationen mit Norwegen und dem Vereinigten Königreich über gemeinsam bewirtschaftete Bestände aktualisiert. In Erwartung wissenschaftlicher Leitlinien und regionaler Bewirtschaftungsentscheidungen werden auch andere Bestände aktualisiert.
Zwölf Bestände, die ausschließlich von der EU bewirtschaftet werden, warten noch auf wissenschaftliche Gutachten.
Hintergrund
Die Fangmöglichkeiten oder zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) werden für die meisten kommerziellen Fischbestände Europas im Einklang mit den Zielen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) festgelegt, um ein Gleichgewicht zwischen der Nachhaltigkeit der Bestände und sozialen und wirtschaftlichen Erwägungen zu gewährleisten.
Ziel ist es, den Zustand der Bestände gesund zu erhalten oder ihnen bei der Regeneration zu helfen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Fischer in der EU über gesunde Fischbestände verfügen, auf die sie sich bei ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten verlassen können. Im Rahmen der GFP sind die EU-Mitgliedstaaten gesetzlich verpflichtet, die Fischbestände auf einem nachhaltigen Niveau zu bewirtschaften.
Die nachhaltige Fischerei hat in der EU erhebliche Fortschritte gemacht. Im Jahr 2024 wurden 81 Prozent der TACs auf MSY-Niveau festgesetzt. Das hat eine gesunde Zukunft der Bestände ermöglicht und es den Fischern ermöglicht, sich auf sie zu verlassen, verglichen mit nur 14 % der TACs im Jahr 2009.
Bei Null- oder sehr niedrigen Fangempfehlungen und gemischten Fischereien legt die Kommission Beifang-TACs fest. Auf diese Weise können die wichtigsten Fangtätigkeiten auf anderen gesunden Beständen fortgesetzt und die schwerwiegenden sozioökonomischen Auswirkungen der Nichterfüllung vermieden werden. Gleichzeitig wird dadurch auch sichergestellt, dass die fischereiliche Sterblichkeit für Null- oder sehr niedrige Fangempfehlungsbestände verringert wird und/oder dass ihre Biomasse stabil bleibt.
Der Vorschlag der Kommission stützt sich auf wissenschaftliche Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES). Für Bestände mit einer umfassenden wissenschaftlichen Bewertung schlägt die Kommission Fangmengen im Einklang mit dem MSY-Gutachten vor. Für Bestände, für die weniger Daten vorliegen, stützt sich der Kommissionsvorschlag auf Vorsorgeempfehlungen.
Die Interessenträger wurden auf der Grundlage der jährlichen Mitteilung der Kommission „Nachhaltige Fischerei in der EU: Sachstand und Leitlinien für 2025.
Unter Berücksichtigung der Anwendung der Anlande-Verpflichtung schlägt die Kommission TACs auf der Grundlage des ICES-Fanggutachtens vor. Die vorgeschlagenen EU-Quoten berücksichtigen Rückwürfe auf der Grundlage festgelegter Ausnahmen; diese Mengen werden nicht angelandet und auf die Quoten angerechnet und daher von den EU-Quoten abgezogen.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung in voller Länge, mit den einschlägigen Tabellen versehen
Vorschlag für Fangmöglichkeiten 2025 im Atlantik, Kattegat und Skagerrak
Mehrjährige Bewirtschaftungspläne
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 1. November 2024
- Autor
- Vertretung in Deutschland