Handelskommissar Phil Hogan sagte: „Die Regelung ist Ausdruck unseres anhaltenden Engagements für den Schutz der Gesundheit der Menschen und die Unterstützung humanitärer Maßnahmen und der Bedürfnisse unserer Nachbarn und Handelspartner. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass eine kurze Verlängerung der Anforderungen für Ausfuhren mit diesen Verpflichtungen vereinbar ist. Diese Regelung steht voll und ganz im Einklang mit den Verpflichtungen des G20-Gipfels: Sie ist befristet, zielgerichtet, verhältnismäßig und transparent.“
Die Maßnahmen sind nach wie vor auf 30 Tage befristet und werden den WTO-Partnern im Sinne der Transparenz heute zusammen mit anderen handelsbezogenen Coronavirus-Initiativen der EU mitgeteilt. Die neue Durchführungsverordnung schafft auch einen Rahmen für die Konsultation und Notifizierung der Entscheidung der Mitgliedstaaten an die Europäische Kommission, um sicherzustellen, dass die Ausfuhren dorthin gelangen können, wo sie am dringendsten benötigt werden, und um die Transparenz der Maßnahmen zu erhöhen. Die EU hat die Genehmigung für Ausfuhren von PSA ursprünglich am 15. März eingeführt , um in Zeiten der Coronapandemie eine angemessene Versorgung in der EU zu gewährleisten.
Weitere Informationen:
Die Pressemitteilung zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen am 15. März
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 24 April 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland