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Vertretung in Deutschland
Presseartikel10. Oktober 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 5 Min

Außengrenzschutz und Cyberabwehr: Mitgliedstaaten und Parlament müssen schnell handeln

Die Europäische Kommission hat das Europäische Parlament und den Rat aufgerufen, die anhängigen Gesetzesinitiativen im Bereich der inneren und äußeren Sicherheit schnell anzunehmen. Der heute (Mittwoch) vorgelegte Fortschrittsbericht zur EU...

„Und die Zeit drängt. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten müssen jetzt Verantwortung übernehmen und die konkrete Umsetzung dieser wichtigen Arbeit vorantreiben“, so King weiter.

Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, fügte hinzu: „Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in der EU hat für uns jeden Tag Vorrang, und das sollte auch in Zukunft so bleiben. Wir dürfen keine Zeit verlieren und müssen unsere Außengrenzen stärken, den Informationsaustausch verbessern, die Interoperabilität aller unserer Datensysteme gewährleisten und die Menschen in der virtuellen wie in der realen Welt schützen. Wir müssen diese Versprechen jetzt einlösen und so den Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion ebnen.“

In den vergangenen drei Jahren hat die Kommission konsequente Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheitsvorschriften in der EU und an ihren Außengrenzen zu verschärfen. In seiner Rede zur Lage der Union 2018 hat Präsident Juncker weitere Maßnahmen zum Schutz der Europäer – online und offline – angekündigt. Versuchte Terroranschläge, der Einsatz von chemischen Waffen im öffentlichen Raum eines Mitgliedstaats und der jüngst vereitelte Cyber-Angriff auf den Sitz einer internationalen Organisation machen jedoch deutlich, dass Europa mehr als je zuvor im Fokus steht – und zeigen, dass es umso wichtiger ist, unsere kollektive Sicherheit und Abwehrfähigkeit zu verbessern.

Rascheres Vorankommen bei vorrangigen Sicherheitsdossiers

Zwar sind einige Legislativvorschläge der Kommission inzwischen verabschiedet, doch gibt es noch viele wichtige Dossiers, die so schnell wie möglich vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2019 zum Abschluss gebracht werden sollten. Die Kommission fordert daher, die diesbezüglichen Arbeiten zu beschleunigen und die in der Gemeinsamen Erklärung genannten, noch anhängigen Dossiers, insbesondere die von Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union 2018 vorgeschlagenen neuen Maßnahmen, rasch anzunehmen:

  • Online-Schutz für europäische Bürgerinnen und Bürger: Im September 2017 wurde ein weitreichendes Maßnahmenbündel zur Stärkung der Cyberabwehrfähigkeit und zur Erhöhung der Cybersicherheitskapazitäten der EU vorgelegt, das im vergangenen Monat durch gezielte Vorschläge zur Gewährleistung sicherer Wahlen ergänzt wurde. Angesichts der jüngsten feindlichen Cyberaktivitäten ist es unerlässlich, dass alle Gesetzgebungsvorschläge so schnell wie möglich unter Dach und Fach gebracht werden. Um sicherzustellen, dass Internetplattformen nicht dazu missbraucht werden, terroristische Inhalte online zu verbreiten, sollten das Europäische Parlament und der Rat darüber hinaus noch vor den Wahlen im Mai 2019 die vorgeschlagenen neuen Vorschriften, insbesondere die Verpflichtung, terroristische Inhalte innerhalb einer Stunde zu entfernen, beschließen.
  • Interoperabilität der EU-Informationssysteme: Die Kommission möchte noch vorhandene Sicherheitslücken schließen und sieht einen zentralen Ansatzpunkt dafür in einer intelligenteren und effizienteren Verzahnung der EU-Informationssysteme für Sicherheits-, Migrations- und Grenzmanagement. Das Europäische Parlament und der Rat sollten daher den im Dezember 2017 vorgelegten Vorschlag über die Interoperabilität der EU-Informationssysteme noch vor den Wahlen zum Europäischen Parlament 2019 verabschieden. Auch die Aufrüstung der einzelnen EU-Informationssysteme – sei es des Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS), von Eurodac und des Visa-Informationssystems (VIS) – sollte zügig zum Abschluss gebracht werden.
  • Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität: Um den Polizei- und Justizbehörden zu helfen, im Internet Ermittlungen durchzuführen und entsprechenden Indizien grenzüberschreitend nachzugehen, sollten die Vorschläge der Kommission über elektronische Beweismittel noch vor den Wahlen im Mai 2019 beschlossen werden. Die Kommission fordert den Europäischen Rat und das Europäische Parlament zudem auf, die Zuständigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) auf die Untersuchung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten auszuweiten.
  • Erhöhter Schutz der EU-Grenzen: Die innere Sicherheit der EU hängt davon ab, wie wir die Sicherheit an unseren Außengrenzen handhaben. Deshalb werden die Vorschläge zur Stärkung der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, der Vorschriften der EU über Rückkehr bzw. Rückführung und der Asylagentur der Europäischen Union zusammengenommen die notwendigen Instrumente bereitstellen, um ein wirksames Management der Außengrenzen sicherzustellen.

Um die Bemühungen der Mitgliedstaaten für eine erhöhte Sicherheit in der EU zu unterstützen, hat die Kommission für den Zeitraum 2018-2019 70 Mio. Euro aus dem Fonds für die innere Sicherheit (ISF) für gezielte Sicherheitsausgaben vorgesehen. Darunter fallen die Bekämpfung von Radikalisierung (5 Mio. Euro), die Bekämpfung von CBRN-Bedrohungen, die Beschränkung des Zugangs zu selbst hergestellten Explosivstoffen sowie der Schutz des öffentlichen Raums und kritischer Infrastrukturen (9,5 Mio. Euro) und die Unterstützung bei der Umsetzung bestehender Vorschriften, z. B. über Fluggastdaten in der EU (1,5 Mio. Euro). Hinzu kommen 100 Mio. Euro, die im Rahmen der Initiative „Innovative Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung“ bereitgestellt wurden und unter anderem auch den Schutz des öffentlichen Raums umfassen (weiterführende Informationen sind hier verfügbar).

Hintergrund

Das Thema Sicherheit ist seit Beginn der Amtszeit der Juncker-Kommission eine der durchgängigen politischen Prioritäten – angefangen bei den Politischen Leitlinien von Präsident Juncker vom Juli 2014 bis hin zur jüngsten Rede zur Lage der Union vom 12. September 2018.

Am 14. Dezember 2017 unterzeichneten der Präsident des Europäischen Parlaments, der amtierende Ratsvorsitz sowie der Präsident der Europäischen Kommission eine Gemeinsame Erklärung über die gesetzgeberischen Prioritäten der EU für den Zeitraum 2018-2019, in der die zentrale Bedeutung eines besseren Schutzes der Bürgerinnen und Bürger hervorgehoben und gleichzeitig gefordert wurde, diesen in den Mittelpunkt der Gesetzgebungstätigkeit der Union zu stellen. Priorität wurde dabei Initiativen eingeräumt, durch die sichergestellt wird, dass die Behörden der Mitgliedstaaten genau wissen, wer die gemeinsame EU-Außengrenze überschreitet. Zudem sollen interoperable EU-Informationssysteme für Sicherheits-, Grenz- und Migrationsmanagement eingerichtet und die Instrumente zur Bekämpfung von Terrorismus und Geldwäsche gestärkt werden.

Richtschnur für die Arbeit der Kommission in diesem Bereich ist die Europäische Sicherheitsagenda. Sie enthält die wichtigsten Maßnahmen für eine wirkungsvolle Reaktion der EU auf Terrorismus und Sicherheitsbedrohungen. Dazu gehören das Vorgehen gegen Radikalisierung, eine erhöhte Cybersicherheit, das Kappen der Terrorismusfinanzierung sowie ein verbesserter Informationsaustausch. Seit Annahme der Agenda wurden erhebliche Fortschritte bei deren Umsetzung erzielt und die Weichen für eine wirksame und echte Sicherheitsunion gestellt. Diese Fortschritte sind in den von der Kommission regelmäßig veröffentlichten Berichten dargelegt.

Weitere Informationen:

Ein Europa, das schützt: Kommission fordert bei Sicherheitsprioritäten entschlossenes Handeln

Factsheet: Ein Europa, das schützt

Factsheet: Die Cybersicherheit in Europa wirksam erhöhen

Mitteilung: Auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion - Sechszehnter Fortschrittsbericht

Anhang: Liste der Gesetzgebungsinitiativen

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
10. Oktober 2018
Autor
Vertretung in Deutschland