Die vereinbarten Maßnahmen gewährleisten, dass die Banken Mittel für das Risiko vorhalten, dass künftig ausgereichte Kredite später zu Problemkrediten werden könnten. Dies verhindert die Anhäufung ausfallgefährdeter Risikopositionen in den Bilanzen der Banken und wird die Banken schließlich befähigen, ihre unverzichtbare Funktion der Wirtschaftsfinanzierung und der Wachstumsförderung wahrzunehmen.
Der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis erklärte: „Wir haben in den vergangenen Jahren intensiv daran gearbeitet, Risiken zu mindern und den europäischen Bankensektor widerstandsfähiger zu machen. Die heutige Einigung gewährleistet, dass Banken weniger faule Kredite in ihren Bilanzen haben. Das stellt sie auf eine solidere Basis und ermöglicht es ihnen, unsere Unternehmen zu finanzieren. Jetzt setze ich darauf, dass das Europäische Parlament und der Rat sich zügig über die noch ausstehenden Vorschläge zur Entwicklung von Sekundärmärkten für faule Kredite und zur vereinfachten Schuldenbeitreibung einigen.“
Diese Maßnahme ist Teil eines ganzen Pakets, das die Kommission im März 2018 vorgestellt hatte, um das Problem notleidender Kredite in der Union anzugehen. Mit dem Maßnahmenpaket werden die laufenden Bemühungen der Mitgliedstaaten, Aufsichtsbehörden und Kreditinstitute unterstützt, die Zahl notleidender Kredite in der gesamten Union immer weiter abzubauen.
Hintergrund
Am 14. März 2018 hat die Kommission ein Maßnahmenpaket zum Abbau notleidender Kredite im EU-Bankensektor vorgeschlagen. Dieses Paket folgte auf den Aktionsplan zum Abbau notleidender Kredite, auf den sich die Finanzminister der EU im Juli 2017 verständigt hatten. Zusätzlich zu der Maßnahme, über die heute eine politische Einigung erzielt wurde, enthält das Paket Vorschläge, um Sekundärmärkte für notleidende Kredite weiter zu entwickeln und um die beschleunigte außergerichtliche Realisierung von besicherten Krediten zu ermöglichen, sowie eine technische Blaupause zur Einrichtung nationaler Vermögensverwaltungsgesellschaften.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 18. Dezember 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland