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Vertretung in Deutschland
Presseartikel20. Dezember 2017Vertretung in Deutschland

Barnier legt Entwurf für nächste Phase der Brexit-Verhandlungen vor

Gemäß den Leitlinien des Europäischen Rates (Artikel 50) vom 15. Dezember hat die Europäische Kommission dem Rat (Artikel 50) heute (Mittwoch) die Empfehlung übermittelt, Gespräche über die nächste Phase des geordneten Austritts des Vereinigten...

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Hierzu zählen insbesondere folgende Vorgaben:

  • Es gibt kein „Rosinenpicken“. Das Vereinigte Königreich beteiligt sich weiter an der Zollunion und am Binnenmarkt (mit allen vier Freiheiten). Der Besitzstand der Union findet auf das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich weiter Anwendung, als wäre es ein Mitgliedstaat. Änderungen, die im Übergangszeitraum am Besitzstand vorgenommen werden, gelten automatisch für das Vereinigte Königreich.
  • Alle bestehenden Regelungs-, Haushalts-, Aufsichts-, Justiz- und Durchsetzungsinstrumente und -strukturen der Union, einschließlich der Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union, finden Anwendung.
  • Ab dem 30. März 2019 ist das Vereinigte Königreich ein Drittstaat. Es wird daher in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union nicht mehr vertreten sein.
  • Der Übergangszeitraum muss eindeutig festgelegt und genau befristet sein. Die Kommission empfiehlt, ihn nicht über den 31. Dezember 2020 hinaus andauern zu lassen.

In der Empfehlung wird auch daran erinnert, dass die in der ersten Phase der Verhandlungen erzielten Ergebnisse, die in der Mitteilung der Kommission und im Gemeinsamen Bericht umrissen sind, in Rechtsbestimmungen niedergelegt werden müssen. Es wird hervorgehoben, dass die Arbeiten zu allen Fragen des Austritts, einschließlich der in der ersten Phase noch nicht erörterten Fragen, abzuschließen sind, zum Beispiel die allgemeine Handhabung des Austrittsabkommens und inhaltliche Fragen etwa im Zusammenhang mit Waren, die vor dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU in Verkehr gebracht wurden.

Nächste Schritte

Im Einklang mit den Leitlinien des Europäischen Rates vom 15. Dezember wird der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ (Artikel 50) diese zusätzlichen Verhandlungsrichtlinien für Übergangsregelungen im Januar 2018 erlassen.

Hintergrund

Am 8. Dezember 2017 empfahl die Europäische Kommission dem Europäischen Rat (Artikel 50) festzustellen, dass in der ersten Phase der Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich nach Artikel 50 ausreichende Fortschritte erzielt wurden. Am 15. Dezember bestätigten die Staats- und Regierungschefs der EU-27 ausreichende Fortschritte im Hinblick auf die Rechte der Bürger, Irland und die Finanzregelung und nahmen Leitlinien für die Einleitung der zweiten Verhandlungsphase an. Dem war am 13. Dezember eine Entschließung des Europäischen Parlaments vorausgegangen, das ebenfalls ausreichende Fortschritte feststellte.

Die Leitlinien des Europäischen Rates (Artikel 50) vom 29. April 2017 sowie die in den Verhandlungsrichtlinien des Rates vom 22. Mai 2017 aufgestellten allgemeinen Grundsätze und verfahrenstechnischen Regelungen für die Verhandlungsführung gelten in vollem Umfang für diese Verhandlungsphase weiter.

Weitere Informationen:

Empfehlung der Europäischen Kommission

Anmerkungen von EU-Chefverhandler Michel Barnier

Leitlinien des Europäischen Rates (Artikel 50) vom 15. Dezember 2017

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. Dezember 2017
Autor
Vertretung in Deutschland