Die Kommission hat einen Kurzbericht über staatliche Beihilfen veröffentlicht – konkret zum Befristeten Krisenrahmen. Er hat es den Mitgliedstaaten seit Ausbruch der Pandemie ermöglicht, die in den Beihilfevorschriften vorgesehene Flexibilität in vollem Umfang zu nutzen. So konnten bedürftige Unternehmen rechtzeitig, gezielt und angemessen unterstützt werden, wobei die gleichen Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt gewahrt und die für alle geltenden horizontalen Bedingungen beibehalten wurden. Deutschland hat in absoluten Zahlen nach vorläufigen Angaben mit 226 Milliarden Euro am meisten Beihilfen gewährt.
In den Jahren 2020 und 2021 hat die Kommission rund 1185 Entscheidungen zur Genehmigung getroffen: mehr als 865 nationale Maßnahmen wurden von den Mitgliedstaaten mit einem Gesamtbudget von über 3,1 Billionen Euro angemeldet.
Um sich einen besseren Überblick über die tatsächlich gezahlten Beihilfen zu verschaffen, hat die Kommission von den Mitgliedstaaten Informationen über die COVID-bezogenen Beihilfemaßnahmen eingeholt. Aus den übermittelten Daten geht hervor, dass von Mitte März 2020 bis Ende 2021 von den in diesem Zeitraum genehmigten Beihilfen in Höhe von mehr als 3,1 Billionen Euro rund 30 Prozent (940 Milliarden Euro) tatsächlich an Unternehmen ausgezahlt wurden – rund zwei Drittel davon in Form von staatlich geförderten Krediten, d. h. Bürgschaften oder zinsverbilligten Darlehen. Die in diesem Zeitraum gewährten COVID-Beihilfen entsprechen insgesamt 3,39 Prozent des kumulierten EU-BIP auf Jahresbasis.
Deutschland gewährt 226 Milliarden Euro
In absoluten Zahlen haben Deutschland und Frankreich nach den vorläufigen Angaben der Mitgliedstaaten mit 226 Milliarden Euro bzw. 223 Milliarden Euro am meisten Beihilfen gewährt. Das entspricht jeweils etwa 24 Prozent der insgesamt ausgezahlten Beihilfen. Darauf folgen Italien mit 22 Prozent der insgesamt ausgezahlten Beihilfen (205 Milliarden Euro) und Spanien mit 12 Prozent (123 Milliarden Euro). Relativ gesehen ist Italien das Land, das der Wirtschaft den höchsten Anteil seines eigenen BIP zur Verfügung gestellt hat (6 Prozent), gefolgt von Spanien (5,3 Prozent), Ungarn (5 Prozent), Frankreich (4,7 Prozent und Griechenland (4 Prozent).
Darüber hinaus zeigen die Daten, dass die Ausgaben der Mitgliedstaaten im Jahr 2020 für nicht krisenbedingte Ziele innerhalb der vor der Pandemie bestehenden Bandbreiten geblieben sind. Somit wurde die COVID-Hilfe erfolgreich kanalisiert, während die Fähigkeit der Mitgliedstaaten erhalten blieb, Projekte zu finanzieren, die der Wettbewerbsfähigkeit Europas zugutekommen und wichtige EU-Ziele wie Umweltschutz und Energieeinsparungen unterstützen.
Wie im Mai 2022 angekündigt, wurde der Befristete Krisenrahmen mit einigen Ausnahmen nicht über das festgelegte Ablaufdatum 30. Juni 2022 hinaus verlängert.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 17. Oktober 2022
- Autor
- Vertretung in Deutschland