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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 21. April 2021
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Begrünte Dachflächen und Beamtenaustausch: Kommission registriert zwei neue Bürgerinitiativen

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) beschlossen, die beiden Europäischen Bürgerinitiativen „Beamtenaustauschprogramm“ und „Begrünte Dachflächen“ zu registrieren. Nach Auffassung der Kommission haben beide Initiativen die erforderlichen...

Die Organisatoren der Initiative „Beamtenaustauschprogramm (CSEP)“ fordern die Kommission auf, ein Programm der beruflichen Weiterbildung und des Austauschs zwischen Beamtinnen und Beamten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf den Weg zu bringen. Ziel des Programms ist es, Beamtinnen und Beamten aus den EU-Mitgliedstaaten die Chance zu bieten, für 2 bis 12 Monate Berufserfahrung in einem vergleichbaren Dienst in einem anderen Mitgliedstaat zu erwerben.

Die Organisatoren der Initiative „Begrünte Dachflächen“ („Green Garden Roof Tops“) fordern die Kommission auf, die Anlage von Grüngarten auf den Dächern von Unternehmen zu fördern. Auf diese Weise könnten die nicht genutzten Dächer zum Umweltschutz beitragen.

Die nächsten Schritte

Nach der heutigen Registrierung der beiden Bürgerinitiativen können die Organisatoren damit beginnen, Unterschriften zur Unterstützung ihres Vorschlags zu sammeln. Sollte die Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhalten, muss die Kommission reagieren. Die Kommission kann selbst entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommen will oder nicht, sie muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.

Hintergrund

Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt und gibt den Bürgerinnen und Bürgern Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sie wurde im April 2012 offiziell eingeführt.

Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, so können eine Million Bürger aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedsstaaten die Europäische Kommission dazu auffordern, im Rahmen der Befugnisse der Kommission Rechtsakte vorzulegen.

Zulässigkeitsvoraussetzungen Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplante Maßnahme 1.) nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegt, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, 2.) nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös ist und 3.) nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstößt.

Seit Beginn der Europäischen Bürgerinitiative hat die Kommission jetzt insgesamt 78 Initiativen registriert und davon 26 abgelehnt, weil sie die Zulässigkeitskriterien nicht erfüllten.

Weitere Informationen:

Portal der Europäischen Bürgerinitiative – Website

Europäische Bürgerinitiativen, für die derzeit Unterschriften gesammelt werden

Forum zur Europäischen Bürgerinitiative

Kampagne #EUTakeTheInitiative

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. April 2021
Autor
Vertretung in Deutschland