Die Kommission hatte die neuen Regeln im Mai 2016 mit dem Ziel vorgeschlagen, die EU-weite Zusammenarbeit beim Verbraucherschutz zu verbessern. Bei EU-weiten Verstößen gegen Verbraucherrechte kann die Kommission künftig mit den nationalen Durchsetzungsbehörden gemeinsame Maßnahmen koordinieren, mit denen diesen Praktiken Einhalt geboten werden soll. Sie wird dafür sorgen, dass ein für die Mitgliedstaaten und Unternehmen zeit- und ressourcensparender Verbraucherschutz betrieben wird. Nach der Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt werden die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit haben, um sicherzustellen, dass ihre Verbraucherbehörden die neuen Standards erfüllen.
Die Verordnung ist Teil der Bemühungen der Kommission ihre Verbraucherregeln zu aktualisieren. Im Frühjahr wird die Kommission ihr Paket zur Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher vorstellen.
Weitere Informationen:
Website zur Grenzüberschreitenden Durchsetzung der Verbraucherrechte
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 14. November 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland