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Vertretung in Deutschland
Presseartikel22. November 2017Vertretung in Deutschland

Bei Vogelgrippe: Erzeuger dürfen länger als bisher Freiland-Eier vermarkten

Die Erzeuger von Freilandeiern dürfen ihre Erzeugnisse künftig länger als bisher als solche vermarkten, auch wenn ihre Hühner aufgrund von Vogelgrippe-Ausbrüchen nur eingeschränkt Zugang zu Ausläufen im Freien haben. Eine bisher geltende Änderung der...

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Die Änderung der Vorschriften ist eine direkte Reaktion der Europäischen Kommission auf die Bedenken der EU-Hühnerzüchter hinsichtlich der potenziellen wirtschaftlichen Verluste für Freilandhaltungsbetriebe durch die Vogelgrippe. EU-weite veterinärrechtliche Beschränkungen verlangen, dass Hühner im Stall gehalten werden müssen, um die Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern. Dies steht in direktem Widerspruch zu den EU-Vorschriften für Eier aus Freilandhaltung, die besagen, dass Legehennen tagsüber ununterbrochen Zugang zum Freiland haben müssen.

Bisher erlaubten die Vermarktungsnormen es, Eier als „Aus Freilandhaltung“ zu kennzeichnen, wenn die Vögel aufgrund von EU-weiten Maßnahmen bis zu zwölf Wochen im Stall gehalten werden mussten. Diese Ausnahmeregelung wurde angesichts der langen Dauer des Grippeausbruchs in der gesamten EU im Jahr 2016 als zu kurz angesehen. Das bedeutete, dass Eier, die normalerweise als Freilandhaltung vermarktet werden, als „Stalleier“ verkauft werden mussten, wenn die Hühner länger als 12 Wochen im Stall gehalten wurden, was zu wirtschaftlichen Verlusten für die Landwirte führte.

Da in Zukunft mit weiteren Ausbrüchen der Vogelgrippe zu rechnen ist, wurde nach Gesprächen mit den Behörden der Mitgliedstaaten und den Interessenvertretern der Industrie beschlossen, den Zeitraum von 12 auf 16 Wochen zu verlängern.

Derzeit gibt es in der EU rund 390 Millionen Hühner, von denen etwa 54 Millionen (14 Prozent) in Freilandhaltung gehalten werden. In Deutschland sind 18 Prozent der verkauften Eier aus Freilandhaltung.

Weitere Informationen:

Website der Europäischen Kommission zu den ergriffenen Maßnahmen gegen die Vogelgrippe

Generaldirektion Landwirtschaft und landwirtschaftliche Entwicklung

EU-Recht zur Tiergesundheit

Pressekontakt: Laura Bethke Tel.: +49 (30) 2280 2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
22. November 2017
Autor
Vertretung in Deutschland