Bei ihrer Bewertung hat die Kommission auch berücksichtigt, dass ein Teil der Betriebskosten des Flughafens darauf zurückzuführen ist, dass der Flughafen von der Feuerwehr und der Polizei genutzt wird. Die Kommission stellte fest, dass die Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere den Leitlinien für staatliche Beihilfe für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften, vereinbar ist, da sie zur Verbesserung der Verbindungen und zur Förderung der regionalen Entwicklung in Thüringen beitragen wird, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verzerren.
Weitere Informationen werden auf der Website der Kommission im öffentlichen Fallregister unter der Nummer SA.46945 verfügbar sein, sobald Fragen der Vertraulichkeit geklärt sind.
Pressekontakt: Reinhard Hönighaus, Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 27 Juni 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland