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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 8. April 2025
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 4 Min

Beihilfenanzeiger: Größte Unterstützung neben Krisenbeihilfen für Umweltschutz und Energieeinsparungen

Die Europäische Kommission hat die 2024er Ausgabe des Anzeigers für staatliche Beihilfen veröffentlicht, die einen umfassenden Überblick über die Ausgaben für staatliche Beihilfen in der EU im Jahr 2023 bietet. Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission, sagte: „Aus der diesjährigen Ausgabe des Beihilfenanzeigers geht hervor, dass – wenn man die Krisenbeihilfen beiseitelässt – Umweltschutz und Energieeinsparungen die politischen Ziele sind, für die die Mitgliedstaaten 2023 mit Abstand die größte Unterstützung gezahlt haben. Die Daten bestätigen, dass die Vorschriften über staatliche Beihilfen weiterhin ihren Zweck erfüllen, die globale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen und den Übergang zu einer Netto-Null-Wirtschaft zu unterstützen.“

Gesamtausgaben zurückgegangen

Die Gesamtausgaben gingen von 243,27 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 186,78 Milliarden Euro im Jahr 2023 zurück. 73 Prozent der Mittel wurden für politische Ziele der EU wie Umweltschutz und Energieeinsparungen, Forschung, Entwicklung und Innovation sowie regionale Entwicklung bereitgestellt. 2022 hatte dieser Anteil noch 49 Prozent betragen. Der Gesamtbetrag der für diese Kernziele der EU-Politik ausgegebenen Beihilfen stieg von 119,98 Milliarden Euro auf 136,78 Milliarden Euro.

Die deutlichsten Ausgabenkürzungen waren auf das Auslaufen der Krisenhilfen zur Bewältigung der Folgen der Covid-Pandemie und des russischen Einmarschs in die Ukraine zurückzuführen. Dies bedeutet, dass die Ausgaben für staatliche Beihilfen 2023 in die Normalisierungsphase eingetreten sind.

Erkenntnisse aus dem Bericht

Aus dem Anzeiger für staatliche Beihilfen, der sich auf die Berichte der Mitgliedstaaten stützt, geht in Bezug auf die Beihilfen Jahr 2023 u.a. folgendes hervor:

  • Insgesamt wurden für staatliche Beihilfen Ausgaben in Höhe von rund 186,78 Milliarden Euro getätigt. Dies entspricht 1,09 Prozent des BIP der EU im Jahr 2023 und einem Rückgang um 23 Prozent gegenüber 2022, als sich die Gesamtausgaben auf 243,27 Milliarden Euro beliefen. Die Mitgliedstaaten haben 2023 wieder mehr Unterstützung für wichtige langfristige EU-Prioritäten bereitgestellt und ihre insbesondere während der Corona-Pandemie eingeführten Krisenhilfen erheblich zurückgefahren. Sie gaben insgesamt 136,78 Milliarden Euro (0,8 Prozent des EU-BIP) in Form von staatlichen Beihilfen für die wichtigsten Prioritäten der EU aus. Gegenüber 2022, als sich die Ausgaben für diese Maßnahmen auf 119,98 Milliarden Euro beliefen, entspricht dies einem Anstieg um 14 Prozent.
  • Umweltschutz und Energieeinsparungen sind die politischen Ziele, für die die Mitgliedstaaten 2023 mit Abstand am meisten ausgegeben haben (55,32 Milliarden Euro, was rund 30 Prozent der Gesamtaufwendungen für staatliche Beihilfen entspricht). Das zweite politische Ziel, auf das EU-weit rund 25 Prozent der Gesamtausgaben für staatliche Beihilfen entfielen, war die Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben.
  • Dabei beliefen sich die auf der Grundlage des Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigten Maßnahmen, die negative Auswirkungen des russischen Krieges gegen die Ukraine auf die Wirtschaft ausgleichen und den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft fördern sollten, auf 39,45 Milliarden Euro (rund 21 Prozent der Ausgaben für staatliche Beihilfen und 0,23 Prozent des BIP der EU).
  • Die Aufwendungen für staatliche Beihilfen gingen im Jahr 2023 vor allem deshalb zurück, weil die Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie ausliefen 2023 betrugen die einschlägigen Ausgaben nur noch 0,06 Prozent des EU-BIP. Damit wurde nur ein relativ geringer Teil der für Krisenmaßnahmen genehmigten Mittel tatsächlich ausgezahlt: 34 Prozent der für Coronahilfen und 19 Prozent der insgesamt für Krisenbeihilfen genehmigten Mittel.
  • Der Anteil der unter Gruppenfreistellungen fallenden Maßnahmen nimmt weiter zu. Die Mitgliedstaaten haben 2023 2105 neue Maßnahmen nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), 690 im Rahmen der Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft (Agrar-GVO) und 30 im Rahmen der Gruppenfreistellungsverordnung für den Fischereisektor durchgeführt. Das machte insgesamt 88 Prozent aller neuen staatlichen Beihilfemaßnahmen und 93 Prozent aller neuen Beihilfemaßnahmen unter Ausschluss der Krisenmaßnahmen aus.  Der Gesamtbetrag der im Rahmen der Gruppenfreistellungen ausgegebenen staatlichen Beihilfen belief sich auf 70,53 Milliarden Euro (etwa 38 Prozent der Gesamtausgaben im Jahr 2023).

Hintergrund

Die vorliegende Ausgabe 2024 des Anzeigers für staatliche Beihilfen umfasst sechs besondere Schwerpunkte: staatliche Beihilfen zur Unterstützung der Wirtschaft bei der Abmilderung der Auswirkungen des Krieges Russlands gegen die Ukraine und bei der Förderung des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft, staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise, staatliche Beihilfen für Energie und Umweltschutz, erneuerbare Energien und Energieeinsparungen, Ausbau von Breitband-Netzen und industrielle Innovation und saubere Technologien im verarbeitenden Gewerbe.

Um einen besseren Überblick über die tatsächlich auf der Grundlage der beide Krisenrahmen gewährten Beihilfen zu erhalten, hat die Kommission die Mitgliedstaaten regelmäßig zur Durchführung der befristeten staatlichen Beihilfemaßnahmen befragt. Die Ergebnisse sind in einer Reihe von Kurzdarstellungen zusammengefasst, die hier abrufbar sind.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung 

Die Anhänge des Anzeigers für staatliche Beihilfen enthalten zusätzliches Veranschaulichungsmaterial, das eine fundiertere Befassung mit den in der 2024er Ausgabe des Beihilfenanzeigers aufgeführten Ergebnissen ermöglicht. Die von der GD Wettbewerb erhobenen Daten über die Ausgaben für staatliche Beihilfen sind auch auf ihrer Website abrufbar. 

Weitere Informationen zum Beihilfenanzeiger einschließlich früherer Ausgaben 

Pressekontakt: Martha Schillmöller, Tel.: +49 30 2280-2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

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Datum der Veröffentlichung
8. April 2025
Autor
Vertretung in Deutschland