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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 14. Juni 2021
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Beihilfenanzeiger zeigt Anstieg der Ausgaben der Mitgliedstaaten für staatliche Beihilfen im Jahr 2019 – Daten für 2020 werden noch gesammelt

Der heute (Montag) von der Europäischen Kommission veröffentlichte jährliche Anzeiger für staatliche Beihilfen gibt einen umfassenden Überblick über die Ausgaben der 27 EU-Mitgliedstaaten und des Vereinigten Königreichs für staatliche Beihilfen im...

In der Zwischenzeit hat die Kommission bei den Mitgliedstaaten eine Umfrage zu den COVID-bezogenen Beihilfeausgaben bis Dezember 2020 durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Umfrage finden Sie hier.

Im Beihilfeanzeiger der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission sind die Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, den Schienenverkehr, die Landwirtschaft und die Fischerei nicht enthalten. Hervorgehoben wird die positive Wirkung der Beihilfepolitik bei der Lenkung der öffentlichen Unterstützung auf Ziele von gemeinsamem europäischem Interesse, da rund 51 Prozent der Gesamtausgaben (69,1 Mrd. Euro) zur Unterstützung von Umweltprojekten und Energieeinsparungen, 10 Prozent (13,9 Mrd. Euro) für Forschung, Entwicklung und Innovation und 8,5 Prozent (11,5 Mrd. Euro) für die regionale Entwicklung gewährt wurden.

Diese Zahlen beziehen sich auf die Ausgaben für Beihilfen im Jahr 2019. Beihilfen, die die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus gewährt haben, sind in dieser Ausgabe des Beihilfeanzeigers noch nicht erfasst. Die Ausgabenzahlen für 2020 werden von den Mitgliedstaaten im Laufe dieses Jahres gemeldet und von der Kommission Anfang 2022 veröffentlicht.

Die gesammelten Daten zu den Ausgaben für staatliche Beihilfen sind auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission verfügbar. Die öffentliche Suchseite der Beihilfentransparenzwebsite bietet gemäß den diesbezüglichen europäischen Transparenzanforderungen zudem Zugang zu den von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Angaben über Einzelbeihilfen. Durch die Transparenzanforderungen sollen die Rechenschaftspflicht der Bewilligungsbehörden erhöht und die Unsicherheiten in Bezug auf Beihilfen verringert werden, indem Bürger und Unternehmen auf einfache Weise Zugang zu relevanten Informationen über gewährte Beihilfen – Beihilfeempfänger, Betrag, Ort, Wirtschaftszweig und Ziel der Beihilfe – erhalten.

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. Juni 2021
Autor
Vertretung in Deutschland